Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 245

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Ertragsentgang, und dieser finanzielle Ausfall konnte eben im schlechtesten Fall diese gesamten drei Jahre betragen und dementsprechend hoch sein.

Ist es nun so, dass es sich bei diesen Liegenschaften um öffentliches Gut handelt, könnte auch die Vergabe von Nutzungsrechten im Interesse einer bestmöglichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben behindert werden. Mit der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben sind etwa jene der volkswirtschaftlichen und ökologischen Weiterentwicklung der Anlegestellen beziehungsweise des Verkehrsträgers Wasserstraße oder der Gewährleistung umweltgerechter Schiffsverkehre gemeint, und zusätzlich hat es für die Öffentlichkeit zu einer ungerechten Bevorzugung von BestandsnehmerInnen geführt, also jenen Akteuren, die so einen alten Mietvertrag hatten.

Um diese doch einigermaßen widersprüchlichen Tatsachen zu ändern, wird die Anpas­sung der schifffahrtsanlagenrechtlichen Bewilligung an die privatrechtlichen Bedingun­gen gefördert. Einfacher ausgedrückt: Das Beenden eines Mietvertrages führt auch dazu, dass kein Anspruch auf eine Wartedauer von drei Jahren besteht. Mit dieser Novellierung sind bei Beendigung des vertraglichen Verhältnisses keine Beeinträchti­gung der Nutzung dieser Grundstücke durch den rechtmäßigen Eigentümer mehr zu erwarten.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, die vorgeschlagene Änderung schafft endlich Klarheit im schifffahrtsrechtlichen sowie im privatrechtlichen Teil und trägt in künftigen Streitfällen zu einer absoluten Rechtssicherheit bei. (Beifall bei der SPÖ.)

19.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


19.36.09

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits ausführlich dargelegt, betrifft diese Abände­rung des Bundesgesetzes schifffahrtsrechtliche Genehmigungen. Kollege Keck hat das sehr ausführlich erläutert. Auch wir sehen diese Änderungen positiv und unterstützen die vorliegende Änderung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte aber diese Gelegenheit auch dazu nut­zen, mich mit der Donau als Wasserstraße zu beschäftigen. Meiner Meinung nach ist die Stärkung der Wasserstraße Donau zukunftsweisend, und daher wurde dies auch in das Regierungsprogramm aufgenommen.

Der Nationale Aktionsplan für die Donauschifffahrt ist Basis für die Umsetzung, und die Fertigstellung des Planes 2016 bis 2022 ist aus meiner Sicht sehr wichtig und auch zu forcieren.

Leider wurde die angepeilte Erhöhung des Transportvolumens auf 25 Millionen Tonnen im auslaufenden Aktionsplan bei Weitem nicht erreicht, und daher ist die Donau durch den Ausbau der Hinterlandverbindung und den Einsatz verkehrsträgerübergreifender Informationssysteme stärker in die bestehenden Logistikketten zu integrieren.

Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die verlässliche Schiffbarkeit der Donau, die geforderte Abladetiefe von 2,50 Metern ist auf der gesamten schiffbaren Länge der Donau zu gewährleisten. Die Donau ist auf 2 415 Kilometern schiffbar, und in Österreich sind davon insbesondere die Abschnitte in der Wachau und östlich von Wien betroffen.

Aus meiner Sicht ist Österreich gefordert, nicht nur diese Engstellen in Österreich durch flussbauliche Maßnahmen zu beseitigen, sondern es hat aus meiner Sicht auch


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