Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 253

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Finanzierungsgesetzes und der damit in Zusammenhang stehenden Normen in dem Sinne herbeizuführen, dass die Einhebung der Streckenmaut für alle im Inland zuge­lassenen Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis einschließ­lich 3,5 t unbefristet ausgesetzt wird.“

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Der Grund ist, dass ich nicht einsehe, dass die Österreicher sozusagen mehrfach bemautet werden. Wir haben ein Autobahnpickerl, und wir müssen für alles immer noch dazu zahlen. In Deutschland hat man eine Maut entwickelt, die den deutschen Autofahrern und Autofahrerinnen entgegenkommt, die auch schon genug – wie ich gesagt habe, über 15 Milliarden € im Jahr – ins Budget einzahlen.

Auch wir in Österreich sollten einmal auf die Autofahrer schauen, beispielsweise auf die Pendler und auf all diejenigen, die auf das Auto angewiesen sind und die von dieser Regierung nur zur Kassa gebeten werden.

Ich ersuche Sie, stimmen Sie diesem Antrag guten Gewissens zu. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

20.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Aussetzung der Einhebung der Sonderstreckenmauten für inländische PKW und Motorräder“

Eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 958/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betref­fend "Jahresmautvignette für Probe- und Überstellungskennzeichen" (557 d.B.) (Top 19)

„Gemäß den Bestimmungen des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 ist die ASFINAG berechtigt, auf allen Autobahnen und Schnellstraßen von den Benützern dieser Straßen, abhängig vom höchstzulässigen Gesamtgewicht des benützten Kraftfahrzeuges, eine zeitabhängige (bis inklusive 3,5t hzG) Vignette (Ausnahmen siehe unten) oder eine fahrleistungsabhängige Maut (über 3,5t hzG) einzuheben.

Hinsichtlich bestimmter Teile der Autobahnen und Schnellstraßen (Sondermaut­strecken) wird für Kraftfahrzeuge bis inklusive 3,5t hzG keine zeitabhängige Maut (Vignette), son­dern eine sogenannte Streckenmaut erhoben. Diese Teile in einer Länge von insgesamt 141 Kilometern sind Abschnitte der A 9 Pyhrn Autobahn, A 10 Tauern Auto­bahn, A 11 Karawanken Autobahn, S 16 Arlberg Schnellstraße sowie alle Abschnitte der A 13 Brenner Autobahn. Deren Bemautung wird durch sechs Hauptmautstellen vorgenommen. Für Kraftfahrzeuge über 3,5t hzG gilt auch in diesen Teilen die fahr-leistungsabhängige Maut nach den Bestimmungen des Bundesstraßen-Mautgesetzes.

Die Hoheit über die Kategorie- und Tarifgestaltung obliegt dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. “

Mit 1. Jänner 2015 wurden wieder einmal zu Lasten der österreichischen Auto- und Motorradlenker bei einigen Tarifen auf den Sondermautstrecken der ASFINAG infla-


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