Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 254

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tions­bereinigte Anpassungen getätigt. Diese Anpassungen hatten Erhöhungen in der  Größenordnung zwischen 5,9 % (beispielsweise Schönberg in Tirol) und bei Teil-strecken 20% zur Folge. Welche Österreicher und Österreicherinnen können von einer Lohn- bzw. Gehaltsanpassung in dieser Größenordnung berichten? Vor allem Pendler sind von der Einhebung der Maut für Sonderstrecken massiv betroffen und werden dadurch über Gebühr belastet.

Darüber hinaus werden die österreichischen Autofahrer, insbesondere Pendler durch die Tatsache, dass Deutschland ab 1.1.2016 eine PKW-Maut als Infrastrukturabgabe erhebt, noch weitergehende finanzielle Verpflichtungen auferlegt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Änderung der gesetzlichen Regelung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002, der Mautordnung, des Pyhrn Autobahn-Finanzierungsgesetzes, des Tauernautobahn-Finanzie­rungsgesetzes, Karawanken Autobahn-Finanzierungsgesetzes, des Gesetzes betreffend Finanzierung der Autobahn Innsbruck-Brenner, des Arlberg Schnellstraße-Finanzierungsgesetzes und der damit in Zusammenhang stehenden Normen in dem Sinne herbeizuführen, dass die Einhebung der Streckenmaut für alle im Inland zuge­lassenen Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis ein-schließlich 3,5 t unbefristet ausgesetzt wird.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


20.03.10

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte auf den Antrag des Kollegen Georg Willi von den Grünen eingehen, bei dem es um die flächendeckende LKW-Maut geht. Wir haben im Ausschuss dagegen gestimmt. Wir werden auch heute diesem Antrag nicht folgen, und ich möchte das begründen.

Was uns eint, ist auf der einen Seite das Wissen, dass wir natürlich den Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagern müssen, und dass dabei ein System ungleich mit einem anderen verglichen wird, nämlich Straße und Schiene. Was uns eint, ist weiters das Wissen, dass wir bis 2020 auf den Gemeinde- und Landesstraßen Milliarden­beträge an Investitionen haben und dass derzeit weder die Gemeinden noch die Länder wissen, wie sie das finanzieren können. Da endet aber auch schon die Einig­keit.

Ich gehe auf die Zahlen ein. Sie haben angenommen, dass wir 150 000 Gesamt­straßenkilometer haben. Meines Wissens nach sind es 124 510, die sich gliedern in 2 180 Kilometer Bundesstraßen, 33 660 Kilometer an Landesstraßen und 88 670 Kilo­meter an Gemeindestraßen.

Das derzeitige Mautsystem bezieht sich auf die 2 180 Kilometer Bundesstraßen. Das lässt sich vor dem Hintergrund der verwendeten Technologie begründen. Wenn wir flächen­deckend österreichweit bemauten wollten, müssten wir einen Technologie­wechsel auf Satellitentechnologie vollziehen. Das hätte wiederum zwei Konsequenzen: Zum einen würden wir aus meiner Sicht damit eine Belastung der Wirtschaft von bis zu


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