Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 255

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400 bis 500 Millionen € produzieren. Nach meinem Verständnis würde das bedeuten, dass wir – weil wir die Abgabenquote nicht erhöhen wollen – woanders mit den Ab­gaben runter müssen.

Zweitens würde die Ausweitung eines satellitengestützten Systems tatsächlich höhere Systemkosten als das bestehende System verursachen. Dabei hätten wir aber, wenn man das jetzt richtig rechnet, kaum entsprechende Mehreinnahmen. Das heißt: Wir würden der Wirtschaft Geld entziehen, mutmaßlich – bei der bestehenden Regierung – nirgends nachlassen, und gleichzeitig hätten wir keinen entsprechenden Mehrwert, um tatsächlich die Investitionen voranzutreiben. (Abg. Moser: Die Rechnung geht sicher nicht so !)

Der dritte Punkt, der meiner Überzeugung nach relevant ist, und zwar sowohl für Unternehmen als auch später für Privatpersonen, denn das kommt dann natürlich als nächster Schritt, ist folgender: Satellitengestützte Systeme bedeuten, dass sich Men­schen jederzeit nachvollziehbar bewegen, und wir von den NEOS werden sicherlich nicht dafür eintreten, dass Menschen mit Peilsendern ausgestattet werden, und das nicht freiwillig ist. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

20.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schellenbacher. – Bitte.

 


20.05.49

Abgeordneter Ing. Thomas Schellenbacher (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren vor den Bildschirmen und auf der Besuchergalerie! Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf die Tagesordnungspunkte 18 und 19. Dabei handelt es sich um zwei negative Berichte aus dem Verkehrsausschuss.

Der Tagesordnungspunkt 19 betrifft die Jahresvignette für Probe- und Überstel­lungs­kennzeichnen: Da sehe ich tatsächlich, so wie es Kollege Hagen eingebracht hat, keinen Grund, warum dies nicht auf Basis einer Jahresvignette möglich ist. Die Jahres­vignette ist ja ein wichtiges Instrument.

Die Probefahrt ist eigentlich dazu da, die technische Leistungsfähigkeit eines Fahrzeu­ges festzustellen. Dass ein Dienst an der Sicherheit, den unsere Unternehmerinnen und Unternehmer – also die Gewerbebetriebe, die diese Überprüfung durchführen – leisten, mit dem knapp Doppelten der Gebühren einer Jahresvignette zu bezahlen ist, das ist einfach nicht einzusehen.

Ich ersuche daher: Überlegen Sie sich das noch einmal! Warum lässt man nicht eine Jahresvignette zu und verzichtet auf diese 10-Tages- und Zwei-Monatsvignetten?

Zum Tagesordnungspunkt 18 in Bezug auf das Anbringen der Vignette im Kenn-zeichen: Herr Bundesminister – ich bestätige es Ihnen gerne –, Österreich verfügt über das am besten ausgebaute verkehrstelematische und Mautsystem. Es genügt den höchsten technischen Standards, obwohl das nicht nur im verkehrstelematischen Bereich vollzogen wird, auch in den Tunnels ist es so, dass höchste Standards der Sicherheit befolgt werden.

Die Beleuchtungen in Tunnels müssen einer Mindestbeleuchtung und einer Mindest­gleichmäßigkeit genügen, um gewisse Effekte, die sicherheitsgefährdend sind, zu ver­meiden. Verkehrstelematische Einrichtungen wie Wechselzeichen, Wechseltext-anzei­gen oder Info-Tafeln müssen den höchsten Standards genügen und müssen Blendung sowie alle negativen Einflüsse vermeiden.

 


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