Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 274

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Der Bericht gibt sehr viel Aufschluss und wird unterschiedlich interpretiert. Wenn ich die Kollegen von der FPÖ höre, dann frage ich mich, ob man wirklich die explodie­renden Kosten immer nur auf dieselbe und einschlägige Art interpretieren muss, nämlich dass Ausländer und Ausländerinnen schuld sind, oder ob man wirklich auf die Ursache schauen will. (Ruf bei der FPÖ: In Tirol sind es 84 Nationen!)

Es geht nämlich nicht darum, dass sich da Leute in einem System quasi bedienen; Es geht nicht um die soziale Hängematte. (Zwischenrufe des Abg. Höbart.) Da geht es um Menschen, die wirklich von Armut gefährdet sind und in einer äußerst schwierigen Lebenssituation von dieser Mindestsicherung abhängig sind.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es da um bestehendes EU-Recht geht. Denken Sie einmal Ihren Gedankengang fertig: Wie geht es Österreichern, die im Ausland leben? Haben die keinen Anspruch auf Mindestsicherung?! – Nach Ihrer Logik offensichtlich nicht. (Ruf bei der FPÖ: Haben Sie in Amerika Anspruch auf Mindest­sicherung?!) Denken Sie das bitte einmal fertig.

Ich möchte jetzt auf eine andere Sache von SPÖ und ÖVP eingehen. Ich glaube, wir sind uns alle einig – das sagt uns auch der Rechnungshof (Abg. Höbart: Einfach öffnen!) –, dass Harmonisierung nicht nur das Ziel war, sondern auch weiterhin oder endlich das Ziel sein muss.

Der Bericht zeigt uns sehr genau und drastisch, dass es eben keine Harmonisierung zwischen den Ländern gibt, dass auf ganz unterschiedliche Weise Anspruch und Zugang zur Mindestsicherung gewährleistet oder nicht gewährleistet werden, dass das teilweise überhaupt nicht nachvollziehbar ist und teilweise willkürlich passiert. Es ist egal, ob man mit FachexpertInnen, Betroffenen oder der Volksanwaltschaft über das Thema spricht; alle werden bestätigen, dass das so in die föderale Sackgasse führt.

Das heißt, es wird wahrscheinlich keinen Sinn machen, die bestehende Artikel-15a-Vereinbarung in irgendeiner Form weiter aufrechtzuerhalten, sondern – auch da be­steht unter Expertinnen und Experten Einigkeit; auch der Volksanwalt würde das unterstützen – es braucht so etwas wie einen Rahmenvertrag, der das regelt, nämlich bundesweit. Der soll die bisherige Praxis verhindern, dass die Länder das so vollzie­hen, wie sie gerade Lust dazu haben, beziehungsweise auf so unterschiedliche Weise, dass nicht nachvollziehbar ist, warum Menschen in einer Situation, in der es ihnen ganz und gar nicht gut geht, in Bregenz anders behandelt werden als in Eisenstadt.

Wir werden auch – es ist, glaube ich, der letzte Tagesordnungspunkt heute – einen Antrag zur Änderung der Verfassung im Hinblick auf einen entsprechenden Rahmen­vertrag einbringen. Ich bitte Sie, uns dabei zu unterstützen. Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Schenk zu Wort. – Bitte.

 


21.00.24

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Rechnungshof­präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich widme mich dem Arbeitnehmerschutz. Der Rechnungshof hat auch hier geprüft, und die Prüfung sollte aufzeigen, wie wirksam und effizient der Arbeitnehmerschutz in Österreich ist. Über­prüft wurden die Arbeitsinspektorate und die AUVA. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass es Handlungsbedarf beim Arbeitnehmerschutz gibt. „Leistungsunterschiede der Arbeitsinspektorate zeigen die Notwendigkeit einer effizienten Steuerung“ auf, so der Rechnungshof. Der Rechnungshof sieht hier – wie


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