Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 279

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21.09.03

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich auf den Rechnungshofbericht zum The­menbereich Arbeitnehmerschutz für den Berichtszeitraum 2007 bis 2011. Die Über­prüfung für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen erfolgt, wie wir wissen, von den Arbeitsinspektoraten und der AUVA. Sie leisten eine wichtige Arbeit im Bereich der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Ich möchte nun einige Fakten aus dem Bericht darlegen:

2009 betrug die bundesweite Kontrollquote der durch die Arbeitsinspektorate über­prüften Arbeitsstätten rund 15 Prozent der vorgemerkten Arbeitsstätten. Jedes Arbeits­inspektorat legte seine Leistungsschwerpunkte individuell fest, die Kontrollquote der Arbeitsstätten schwankte zwischen 6 und 18 Prozent und die der Arbeitnehmer zwischen 18 und 50 Prozent. Das Zentralarbeitsinspektorat hatte leider keine aktuelle Information darüber, wie viel Zeit und damit welche Kosten in die einzelnen Kernleis­tungsbereiche der Arbeitsinspektorate flossen.

Zur Kontrollquote der Arbeitsinspektorate nahm Sozialminister Hundstorfer in einer Sitzung des Rechnungshofausschusses bereits Stellung. Die Quote ist relativ stabil. Das Aufgabenspektrum steigt, und auch der Personalstand der Arbeitsinspektorate hat dem Rechnung getragen, dieser ist nämlich um zirka 6 Prozent angestiegen.

Die Arbeitsinspektoren kontrollieren und beraten ebenfalls. Wir sind uns, denke ich, darüber einig, dass beim heutigen Arbeitsdruck die Kontrolle gesetzlicher Vorschriften besonders wichtig ist. Ich denke dabei zum Beispiel nur an die Bauwirtschaft, bei der Mitarbeiter der Arbeitsinspektorate regelmäßig auf den Baustellen unterwegs sind, um eben die Sicherheit der dort beschäftigten Arbeiter zu kontrollieren.

Für zielgerichtete Kontrollen gibt es auch ein entsprechendes Punktesystem. An einer einheitlichen weiteren Verfeinerung und Verbesserung der Strategie wird gearbeitet, um das Thema Arbeitnehmerschutz entsprechend weiterzuentwickeln.

Abschließend darf ich Ihnen noch einen erfreulichen Aspekt aus dem Bericht mitteilen. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle reduzierte sich von 1998 bis 2008 um zirka 37 Prozent.

Ich hoffe, dass diese Tendenz auch zukünftig in diese Richtung weitergeht, und glaube, dass aufgrund der intensiven Tätigkeit der AUVA und der Arbeitsinspektorate schwere Arbeitsunfälle in größerer Zahl vermieden werden können.

Ich bedanke mich auch sehr herzlich bei den Beamten des Rechnungshofes für die Erstellung des Berichtes. (Beifall bei der SPÖ.)

21.11


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hanger zu Wort. – Bitte.

 


21.12.01

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich beziehe mich ebenfalls auf den Rechnungshofbericht zum Thema Arbeitnehmerschutz, aber möchte einleitend die Ausführungen des Kollegen Loacker zurückweisen. Die Tages­ordnung für die heutige Plenarsitzung wurde einvernehmlich festgelegt. Auch die Wortwahl „Missetaten“ weise ich zurück.

Es geht um ein kritisches Auseinandersetzen mit verschiedenen Themen. Da ist manches berechtigt, manches ist unberechtigt. Aber wenn hier von Missetaten gesprochen wird, dann möchte ich das wirklich zurückweisen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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