Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 280

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Zum Thema Arbeitnehmerschutz: Ich möchte das im Spannungsfeld berechtigte Schutzinteresse für Arbeitnehmer versus Bürokratieaufwand – wie es auch schon eine Vorrednerin angesprochen hat – beleuchten. Diese Systeme brauchen leider auch Bürokratie, und ich möchte es in einer Wechselwirkung beurteilen.

Ganz klar ist zum einen, dass es sehr klare Motive für den Arbeitnehmerschutz gibt: Es gibt ein persönliches Interesse des einzelnen Arbeitnehmers, es gibt ein betriebliches Interesse, weil natürlich auch Folgekosten für die Betriebe gespart werden, und es gibt auch ein volkswirtschaftliches Interesse am Arbeitnehmerschutz, weil natürlich auch Gesundheitskosten eingespart werden können.

Umgekehrt ist es natürlich so, dass die Einhaltung der Arbeitnehmerschutz-Bestim­mungen – Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsvertrauenspersonen, Brandschutzbeauf­tragte, die Frage: Was muss wirklich eine Evaluierung beinhalten?, Sicherheitsdaten­blätter für Gefahrengut, und vieles andere mehr – gerade für kleine und mittlere Betriebe manchmal sehr herausfordernd ist. – Das ist die andere Seite der Medaille.

Aber insgesamt möchte ich auf der anderen Seite ganz klar festhalten, dass der Arbeit­nehmerschutz in Österreich ein Erfolgsmodell ist. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass es im Jahr 1998 insgesamt 105 770 gemeldete Arbeitsunfälle gab, im Jahr 2008 66 528. Das ist ein Rückgang von 37 Prozent, und das muss man schon auch in aller Klarheit betonen, dass hier viel gemacht wird, dass hier viel gute Arbeit geleistet wird.

Zu den beiden Hauptakteuren, den Arbeitsinspektoraten und der AUVA: Ich persönlich nehme es so wahr, dass man da sehr stark von einer Bestrafung hin zu einer Beratung gegangen ist, und da wird draußen in den Betrieben auch sehr gute Arbeit geleistet. Auch die Präventivprogramme der AUVA sind sehr erfolgreich. Die Zahlen belegen das ganz eindeutig.

Nichtsdestotrotz sind alle Systeme ständig zu hinterfragen, auch, ob das alles notwen­dig ist, was da an Bürokratie aufgebaut worden ist. Die Bundesregierung hat da einen ersten Schritt gesetzt, indem einzelne Beauftragte abgeschafft wurden. Die Funktionen der Präventivfachkraft und der Sicherheitsvertrauensperson wurden zusammengelegt. Und es muss zum Beispiel bei Betrieben über 100 Mitarbeitern nur mehr eine Arbeits­schutzausschusssitzung geben. – Das ist ein erster Schritt, ein richtiger Schritt in diese Richtung, aber es sind sicher noch weitere notwendig.

Es gilt ganz einfach eine Balance zu halten zwischen berechtigten Schutzinteressen und nur notwendiger Bürokratie, die so gering wie möglich sein muss. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

21.14


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Vetter zu Wort. – Bitte.

 


21.15.00

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beziehe mich auf jenen Teil des Rechnungshof­berich­tes, der sich mit den Personalmaßnahmen im Bundesministerium für Landesverteidi­gung im Zuge der Reorganisation des Bundesheeres befasst.

Das erinnert mich nämlich ein bisschen an die Bildungsdebatte, die wir hier hatten. Auch das Bundesheer wird seit vielen Jahren zu Tode reformiert. Es wird immer mehr verkleinert, und das führt zu einem Verteilungskampf – zu einem Verteilungskampf auf der einen Seite, der unter anderem dazu führt, dass man Kasernen veräußert, was auch in die Kritik kommt. Das wird im nächsten Bericht noch beleuchtet werden.

Auf der anderen Seite ist es so: Der Personalanteil im Bundesheer ist übermäßig groß. Wenn der Personalkostenanteil über 70 Prozent des Budges beträgt, dann spricht dies


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