Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 281

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eine eigene Sprache. Wenn – wie heute bereits angesprochen – der Kopf, die Büro­kratie, ein Schwergewicht bildet und die Truppe eigentlich einen Nebenschauplatz bildet, dann ist das eine Entwicklung, die bedenklich stimmt, denn dieses Bundesheer ist dafür da, dass es für den Fall des Falles einsatzfähig ist.

Wenn man sich die Zeitungen durchliest, schaut man, wenn das Bundesheer betroffen ist, lieber auf Nebenschauplätze und fragt sich, wo der Herr Minister mit seinem Auto hingefahren ist. Die wirklichen Probleme, die das Bundesheer hat – von der Motivation über die Ausstattung –, werden viel zu wenig angegangen.

Weil ich Bildungsdebatte gesagt habe: Es gibt ein Buch vom Philosophen Konrad Paul Liessmann mit dem Titel „Geisterstunde. Die Praxis der Unbildung“. Eigentlich könnte unser Bundesheer einen ähnlichen Titel haben: Geisterstunde. Die Praxis der Unver­teidigung.

Churchill hat einmal gesagt: Was nützen uns die besten Schulen, wenn die Barbaren kommen. Ich nehme diese Diskussion zum Anlass, daran zu erinnern, dass wir das Bundesheer materiell auch entsprechend auszustatten haben.

Gerade deshalb, weil wir am Anfang dieser Sitzung unser Erschrecken vor Massen­mord und den Vorkommnissen im Mittelmeer eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht haben, wäre es richtig, daraus auch die richtige Lehre zu ziehen, und zwar das Bundesheer entsprechend zu dotieren. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

21.17


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort. –Bitte.

 


21.17.53

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche kurz zum Teilbereich des Berichtes hin­sichtlich der Außenpräsenz der Wiener Polizei beziehungsweise der diesbezüglichen Follow-up-Überprüfung.

Grundsätzlich ist in der Gesamtschau dieser Bericht moderat kritisch, aber in der Kernbetrachtung lässt sich auch sagen, dass der in der Regionalstrategie definierte Mindestanteil von 57 Prozent deutlich unter dem in den Exekutivrichtlinien definierten 67 Prozent bei der Außenpräsenz liegt.

Einige Empfehlungen des Rechnungshofes wurden umgesetzt, wie zum Beispiel die verbindliche Zuständigkeit des Landeskriminalamtes bei Anzeigen mit gerichtlich straf­baren Handlungen. Diese Umsetzungen sind natürlich sehr positiv und zweckmäßig, aber das grundlegende Problem ist das fehlende Personal, über das nicht hinweg­getäuscht werden darf.

Schon im ursprünglichen Bericht wurde die Außenpräsenz der Wiener Polizei mit München verglichen, nämlich, dass München mit 25 Außenstellen auskommt und es in Wien 95 gibt. Das System ist aber nicht vergleichbar, denn München arbeitet mit einem inhaltlichen System, so wie es in Wien bis 2004 vor der Reform war. Damals hat eine Amtshandlung sehr kurz gedauert – eine Stunde bei Gewalt in der Familie zum Beispiel –, und dann wurde der Fall zur weiteren Bearbeitung den Verwaltungs­be­amten übergeben. In Wien wird alles aufgenommen, und das kann zwischen zwei bis sechs Stunden dauern.

Außerdem: München hat zusätzlich zu den Polizisten 1 500 Verwaltungsbeamte mehr.

Zu den fehlenden 1 000 Polizisten, die immer gefordert werden, ist zu sagen: Es ist zurzeit so, dass im exekutiven Außendienst die Stellen zu zirka einem Viertel besetzt sind. Bis Jahresende – das ist relativ schwer abschätzbar – kann noch ein Drittel dazu-


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