Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 314

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die Möglichkeit geboten, sich einen unmittelbaren Eindruck von der Aussage und dem Verhalten der Person zu machen. Dem Grundsatz der Unmittelbarkeit im Straf­verfah­ren wird dadurch besonders Rechnung getragen.

Auch im Regierungsprogramm wird unter dem Punkt "Entlastung der Gerichte" als Maßnahmen die "Prüfung moderneren Protokollierungsmöglichkeiten (Videotech­nolo­gie)" aufgeführt. Wir halten das für einen wesentlichen Punkt in diesem Zusammen­hang, denn die oft langwierige Befragung und schriftliche Protokollierung sowohl bei den Gerichten als auch bei der Polizei bindet Personalressourcen und ist dadurch außerordentlich teuer. Die Umstellung der Protokollierung auf moderne Videotechno­logie kann zu einer massiven Kostenreduktion und gleichzeitig zur Verbesserung des Rechtsschutzes im Strafverfahren führen. Die technische und legistische Umsetzung kann dabei an die bereits vorhandenen Möglichkeiten anknüpfen (siehe § 165 StPO zur kontradiktorischen Verhandlung und Ton- und Bildaufnahmen).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die schriftliche Protokollierung im Strafverfahren durch Videoaufzeichnungen bei der Einvernahme und der Rechtsbelehrung ersetzt wird. Dabei ist auf den Datenschutz der Betroffenen besondere Rücksicht zu nehmen.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krist. – Bitte.

 


22.44.18

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich darf ganz kurz Stellung nehmen zu Emp­fehlungen des Rechnungshofes aus dem Jahre 2011, und zwar betreffend militärische Vertretungen im Ausland.

Ich meine, es sollen hier auch einmal positive Erledigungen auf RH-Empfehlungen erwähnt werden; so oft ist das ja nicht der Fall. In diesem Fall aber dürfen wir berichten – und der Rechnungshof bestätigt das –: Von den 16 Empfehlungen wurden acht vom Ministerium vollständig umgesetzt, sechs teilweise, zwei noch nicht, da ist noch einiges in Arbeit.

Beispielsweise möchte ich anführen, dass in Bezug auf die beigeordneten Verteidi­gungsattachés empfohlen wurde, sich den Bedarf anzuschauen und zu evaluieren. Das wurde gemacht; diese Zahl wurde um 25 Prozent reduziert.

Seitens des Rechnungshofes ist zum Beispiel auch die Erstellung beziehungsweise die Einhaltung von Rotationsvorgaben für militärdiplomatisches Personal angeregt worden; auch das ist vollkommen umgesetzt worden.

Weiters ist seitens des RH beispielsweise eine Verbesserung der Dokumentation im Liegenschaftswesen und eine geeignete Nutzung von ungenutzten Liegenschaften empfohlen worden; alles wurde umgesetzt.

Wie gesagt, das eine oder andere ist noch in Arbeit. Es ist aber zum Beispiel auch eine Neubewertung beziehungsweise eine Einschränkung bezüglich Kostenersatz für


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