Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 326

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eine schwierige Situation: eine schwierige Situation für die Eltern, aber auch für das Kind. Und dazu kommt noch die finanzielle Belastung. Dieser Kostenbeitrag fließt direkt in den jeweiligen Landesgesundheitsfonds – Herr Kollege Schönegger, das weißt du auch – zur Krankenanstaltenfinanzierung.

Oberstes Gebot – das hat Herr Kollege Muchitsch auch angesprochen – muss es sein, dass bei den Finanzausgleichsverhandlungen eine Einigung zwischen Bund und Län­dern erzielt wird, damit die Belastung für die Familie vor allem in finanzieller Hinsicht wegfällt. Die derzeitige Situation ist so nicht zufriedenstellend. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

23.23


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1008/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

23.24.00 29. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), geändert wird (991/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 29. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


23.24.18

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Apropos Anachronismus: Da kommen wir gleich zum ORF-Gesetz. Die nächste Bestimmung, die man abschaffen könnte: Der Antrag sieht vor, dass das Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung der Landesdirektoren im ORF abgeschafft wird.

Bislang ist es so, dass es in Österreich zwar einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, aber wenn der ORF-Direktor einen Landesdirektor bestellen muss, muss er zuerst zum Landeshauptmann gehen und fragen, ob das eh passt. Das stelle ich mir so vor, dass sich der Herr Wrabetz am Küniglberg ins Dienstauto setzt, nach St. Pölten fährt, zum Herrn Landeshauptmann geht und sagt: Ich hätte da einen Vorschlag für einen Landesdirektor, der schaut, dass das ORF-Gesetz – Objektivität, Unabhängigkeit – weitgehend eingehalten wird. – Der Landeshauptmann sagt: Super, den wollen wir auch! Ist das eh sicher, dass nicht nur ich vorkomme? – Darauf sagt der Wrabetz: Ja! – Dann fährt er heim, und es ist geklärt.

Da diese Geschichte vielleicht nicht ganz der Realität entspricht, wäre es an der Zeit, dass man im Jahr 2015 dazu kommt, diesen Anachronismus abzuschaffen, und ein Gesetz macht, das dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirklich mehr Unabhängigkeit verleiht und die Landeshauptleute nicht mehr bei der Bestellung der Landesdirektoren mitsprechen lässt. (Beifall bei den Grünen.)

23.25


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


23.25.41

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Man könnte es ja auch umgekehrt diskutieren. Man könnte sagen: Geben wir die Landeshauptleutekonferenz in die Verfassung


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