Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 327

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hinein! Wer die österreichische Realverfassung kennt, weiß ganz genau, wenn sich die Landeshauptleutekonferenz trifft – die haben dort eine Tagesordnung –, dann kann man sich die Frage stellen: Ist sie eine Parallelregierung? Existiert sie parallel zur Sozialpartnerschaft? Wozu ist sie parallel? – Tatsache ist, es gibt sie. Es gibt sie in der Formalverfassung nicht, sie existiert in der Realverfassung.

Heute ist es schon zu spät, aber man kann sich ruhig einmal die Zeit nehmen und diese Grundsatzdebatte der Balance zwischen Bund und Ländern führen und darüber, wer welche Aufgaben wirklich und regelmäßig wahrnimmt. Wenn wir die Verwaltungs­reform diskutieren, kommt das dann auch vor, und bei vielen anderen Gesetzes­ma­terien, die wir hier zu beschließen haben, ebenfalls. Das wäre die fast interessantere Debatte.

Mein Gott, der ORF ist erfolgreich! Ich verstehe das gar nicht, lieber Dieter Brosz, normalerweise hast du da viel mehr Zeit, da kommst du hier heraus und erzählst, was der ORF alles zusammenbringt: Der Song Contest ist gerade auszurichten, Oscar-Preisverleihungen. Er schreibt schwarze Zahlen, hat die höchsten Quoten in Europa. Es funktioniert! Ich verstehe also nicht, was du da kritisieren würdest.

Jetzt ist die Schlussfrage: Ist es nicht besser, es ist formal so beschrieben, bevor real irgendwo eine Äußerung von einem Landeshauptmann kommt? Aber diese jetzige Geschäftsführung und die jetzigen Journalisten, die im ORF tätig sind, die orientieren sich so wie noch nie vorher an den Kriterien der Objektivität und der Unabhängigkeit. (Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.) Das sollte man auch feststellen. Die Zeiten, in denen das anders war, sind jedenfalls vorbei. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Stefan: Geisterstunde!)

Aber wenn du meinst, man soll sich mehr danach orientieren, was die grüne Basisver­sammlung beschließt oder  (Zwischenruf der Abg. Fekter.) – Was war das jetzt für ein Zwischenruf? – Ach so. Über die Zusammenarbeit der Länder sollte die ehemalige Finanzministerin vielleicht hier einmal ein Privatissimum abhalten. Das wäre vielleicht hochinteressant. – Du (in Richtung der Abg. Fekter) lachst sehr wissend, und ich weiß, warum. (Beifall bei der SPÖ.)

23.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


23.27.47

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte den vorliegenden Antrag ganz einfach für über­zogen. (Abg. Brosz: Das kann ich mir vorstellen!) Die Antragsteller verlangen, dass das Stellungnahmerecht der Länder vor Bestellung der ORF-Landesdirektoren ge­strichen wird.

Zum einen muss man dazu festhalten, dass es nur um ein Stellungnahmerecht und nicht um ein Mitbestimmungsrecht geht. Das macht schon einmal einen riesigen Unterschied.

Zum anderen überzeugt mich auch die Begründung nicht. Sie führen hier nämlich aus, dass das Anhörungsrecht in der politischen Praxis dazu führt, dass die Erfüllung der Wünsche der Landeshauptleute mit der Wahl des ORF-Direktoriums junktimiert wird. Weder indiziert das Stellungnahmerecht eine solche Junktimierung, noch führt die Abschaffung des Stellungnahmerechts dazu, dass diese Junktimierung, sollte es sie überhaupt geben, nicht mehr stattfinden kann.

 


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