Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 329

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zum Beispiel der Redakteursrat auch selbst vorschlägt, wie es die Grünen vorschla­gen, wie wir es vorgeschlagen haben, wo man den Stiftungsrat auf die Größe eines Aufsichtsrats einer AG verkleinert, der natürlich nicht parteipolitisch besetzt wird, wie es jetzt der Fall ist. Wie gesagt, der Antrag leistet einen kleinen Beitrag zur Entpoliti­sierung.

Wenn dieses Instrumentarium ohnehin nicht sinnvoll genützt wird, warum schaffen wir es nicht ab? Warum haben wir etwas in Gesetzen drinstehen, was wir eigentlich nicht brauchen?

Die Frage ist: Wie läuft so eine Anhörung durch den Landeshauptmann tatsächlich ab? Ist das die erste Redaktionskonferenz, wo das Landeshauptmann-TV das erste Mal besprochen wird, das dann folgen soll, oder wie hat man sich das vorzustellen? Es erinnert in seiner Art irgendwie an das Anhörungsrecht der Bundesregierung bei der Bestellung von katholischen Bischöfen. Das ist in etwa der gleiche Anachronismus. Die Unabhängigkeit des ORF und die Unabhängigkeit eines öffentlich-rechtlichen Medien­hauses als Teil der Medienlandschaft, die ihre Aufgabe als vierte Säule der Demokratie wahrnehmen soll, ist unbedingte Voraussetzung, auch für den ORF. – Danke. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

23.33


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 991/A dem Verfassungsausschuss zu.

23.33.4930. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1007/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 30. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


23.34.09

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war vorhin in der Diskussion mit dem Rechnungshofpräsidenten ja schon Thema, nämlich die Mindestsicherung und das Resultat der 15a-Vereinbarung, wie wir es vorliegen haben und wie es in den Ländern umgesetzt wird, nämlich ein Flickwerk, welches nicht gewährleistet, dass Menschen, die in einer Notsituation, in einer schwierigen Lebenslage sind, unabhängig von ihrer Postleitzahl die gleiche Leistung erhalten und auch gleiche Ansprüche haben.

Es wurde auch mehrmals betont, dass wir bestrebt sind, das zu harmonisieren, dass wir wollen, dass es den Menschen in Österreich – egal, ob im Westen oder Osten lebend – gleich geht, wenn sie in dieser Situation sind und auf die Mindestsicherung angewiesen sind. Daher machen wir diesen Vorschlag. Die Verfassung gibt zwar vor, dass Armutsverhinderung festgelegt ist. Es wurde aber eben dieser umständliche und wenig gerechte Weg der 15a-Vereinbarung gewählt.

Wir meinen – und zwar meinen das nicht nur wir, ich habe es schon erwähnt, sondern auch der Volksanwalt denkt ähnlich wie wir aufgrund seiner Erfahrungen mit den Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung der Mindestsicherung –, dass es ein Rahmen­gesetz braucht. Das Rahmengesetz in der Verfassung, so wie es jetzt vorliegt, spricht


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