Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 330

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noch immer von Armenwesen. Wir schlagen vor, das umzubenennen in Maßnahmen zur Überwindung und Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Wenn es in der Verfassung als Rahmengesetz festgelegt ist, dann würde das gewähr­leisten, dass es eine bundesweit gleiche Umsetzung gibt, beziehungsweise werden die Regeln dafür dann vorgegeben. Ich bitte Sie deswegen um Unterstützung oder zumindest um Unterstützung bei dieser Debatte über eine ganz wichtige Entscheidung in Richtung Finanzausgleich. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


23.36.08

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich kann ja den Anliegen meiner VorrednerInnen sehr viel abgewinnen. Wir sollten überhaupt Artikel 12 der Bundesverfassung, Kompetenz zur Grundsatzgesetz­gebung, und Artikel 11 neu regeln und modernisieren, und nicht nur diesen Teil. Aber die Umsetzung der bedarfsorientierten Mindestsicherung war nur über 15a-Verträge möglich. Wir sind vor der Alternative gestanden, entweder wir machen es so oder wir machen es gar nicht, weil wir es sonst nicht zustande gebracht hätten, weil dies auch eine Belastung der Länder dargestellt hat.

Natürlich ist es unbefriedigend, wenn jedes Land eine eigene Regelung hat. Aber manchmal ist die Kunst der Politik auch die Kunst des Machbaren, und das war halt nur so machbar. Es ist eine nicht sehr befriedigende Lösung, aber es ist eine Mög­lichkeit, Hilfestellung zu geben. Dass es natürlich besser wäre, wenn das im ganzen Staat in einheitlicher Form gewährleistet wäre, ist natürlich nicht zu bestreiten und auch zu unterstützen. Eine Modernisierung des Tatbestandes sollten wir uns auch wirklich vornehmen. Aber nichtsdestotrotz ist bei einer Belastung der Länder natürlich auch das Einverständnis der Länder Voraussetzung, dass das auch erfolgreich umgesetzt wird. Und das war eben in diesem Fall nur mit einer Artikel-15a-Vereinbarung möglich. Aber selbstverständlich sollte man über eine Modernisierung des Tatbestandes auch ernsthaft nachdenken. (Beifall bei der SPÖ.)

23.37


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hofinger. – Bitte.

 


23.37.54

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Zwei Klarstellungen zum Antrag der Kollegin Schwentner. Das Armenwesen einer neuen Definition zuzuführen, dem ist, wie ich meine, nichts entgegenzuhalten. Ein Problem sehen wir in der Neuaufrollung dieses Bundes-Verfassungsgesetzes, weil wir meinen, dass es zu Doppelgleisigkeiten kom­men kann und die politische und finanzielle Verantwortung dann immer wieder hin- und hergeschoben wird. Wir sehen die Zuständigkeit in diesem Fall besser in der 15a-Vereinbarung positioniert und können das natürlich im Ausschuss dann diskutieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.38


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist ge­schlossen.

Ich weise den Antrag 1007/A dem Verfassungsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

 


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