bracht hat (Bundesminister Hundstorfer: Das habe ich ja gesagt!) und der sich massiv für diese Contergan-Geschädigten eingesetzt hat. (Abg. Königsberger-Ludwig: Ihr hört alle nicht zu! Der Minister hat ihn namentlich erwähnt!) – Habe ich das überhört? (Bundesminister Hundstorfer: Das habe ich erwähnt!) Entschuldigung! Dann möchte ich das nur noch einmal festhalten und mich auch bei Stefan Markowitz bedanken, der hier aktiv geworden ist und mit Contergan-Geschädigten Kontakt aufgenommen hat. (Präzsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Es freut mich, dass jetzt 45 Fälle eine Anerkennung bekommen haben. (Beifall beim Team Stronach.) Fünf weitere Fälle, die vor dieser 1954er-Frist liegen, die aber auch aus medizinischer Sicht – das weiß jeder, der sich damit befasst – unter diese Kategorie fallen würden, sind noch offen, Herr Minister. Sie haben jetzt zwar gesagt, okay, das kann man angehen, die sollen noch einmal vorsprechen, aber ich appelliere jetzt an Sie, das Team Stronach appelliert an Sie, ich glaube, das ganze Parlament appelliert an Sie, Herr Bundesminister: Geben Sie sich einen Ruck, schauen Sie sich diese fünf Fälle noch einmal an, und erledigen Sie sie positiv! Ich glaube, dadurch wird die Republik auch nicht untergehen; ich hoffe auf eine positive Erledigung. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
11.01
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
11.01
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Im Ausschuss für Arbeit und Soziales wurden einige Gesetzesanträge diskutiert, die sich um Anpassungen oder Erweiterungen von Sozialleistungen beziehungsweise Sozialentschädigungen gedreht haben. Ein wichtiger Punkt, den ich auch als Mitglied des Gesundheitsausschusses für sehr zentral erachte, ist jener, der die Schaffung von Rentenleistungen für Contergan-Geschädigte fordert.
Dazu gibt es in der Regierungsvorlage folgende Regelung: Derzeit haben 25 Contergan-Geschädigte ohne Leistung aus Deutschland vom Bundesministerium für Gesundheit zwar eine Einmalzahlung erhalten, ihr im zunehmenden Alter vermehrt auftretender Hilfsbedarf wird jedoch nicht entsprechend abgegolten. Es wird daher eine gesetzlich geregelte Entschädigung für Contergan-Opfer geben. Dazu sind monatliche Rentenleistungen vorgesehen, die entsprechend einer Kriegsopferversorgungsgesetz-Rente gestaltet und an diese 25 Opfer ausbezahlt werden, die vom Bundesministerium für Gesundheit eine Einmalzahlung erhalten haben und nicht nach dem deutschen Conterganstiftungsgesetz anspruchsberechtigt sind.
Die Rentenleistung wird auf Basis der aktuellen Werte monatlich 425,80 € betragen, eine entsprechende Valorisierung ist durch diese Regierungsvorlage auch gewährleistet. Zur Rentenleistung sollen zusätzlich wie in der Sozialentschädigung zwei Sonderzahlungen gewährt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch etwas zu den finanziellen Auswirkungen der geplanten Leistungen im Sozialentschädigungspaket sagen! All diese hervorragenden Maßnahmen werden laut Berechnungen des Ministeriums sehr überschaubare Mehrkosten verursachen. Diese Mehrkosten in der Höhe von etwa 100 000 € für das Jahr 2015 sowie zirka 200 000 € für die Folgejahre kommen aber direkt den Menschen zugute, die es am dringendsten bei uns in Österreich brauchen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, die Regierung und insbesondere unser Sozialminister Rudolf Hundstorfer, dem ich von dieser Stelle aus wirklich meinen großen Dank aussprechen möchte, setzen sich stets für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle, vor allem aber für die sozial Schwachen in unserer Gesellschaft ein.
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