Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 106

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wollte, der Verwaltungsaufwand ein Wahnsinn wäre. Aber es gibt durchaus eine Kon­trollmöglichkeit, die für diese öffentlichen Aufträge gilt.

Glauben Sie mir – Vertreter der Wirtschaft werden Ihnen das bestätigen –, die Mitbe­werber sind bei einer Ausschreibung vielleicht an zweiter oder dritter Stelle und schau­en ganz genau, ob der Auftrag ordnungsgemäß vergeben worden ist oder nicht. Des­wegen gibt es natürlich auch Fälle wie diesen.

Fakt ist, politisch ist dieses Thema heute entschieden worden; der Vorstand der Pen­sionsversicherungsanstalt hat in diesem Fall, den Sie angeschnitten haben, die Entlas­sung ausgesprochen. Fakt ist auch, dass jetzt schon alle Mitbewerber bei diesen Aus­schreibungen Einspruch erheben können und das auch machen, und alle diese Ein­sprüche werden schon jetzt auf der Homepage des Bundesverwaltungsgerichtes ver­öffentlicht. Das heißt, dort besteht schon die Möglichkeit der Einsicht.

Aber was für die Zukunft viel wichtiger ist, und daraus sollten wir wirklich lernen: Wir brauchen dieses neue Bundesvergabegesetz – wobei ich nicht müde werde, an alle zu appellieren, da mitzutun –, das den öffentlichen Auftraggeber ganz klar verpflichtet. zu prüfen, nämlich bis zum letzten Subunternehmer hinunter, bis zum Ein-Personen-Un­ternehmen; sodass diese Vergaben transparent und nur mit Zustimmung des Auftrag­gebers erfolgen können und auch die Mitbewerber die Möglichkeit haben, da mitzuge­stalten und darauf zu achten, dass der Auftrag fair vergeben wird. Das ist mein Appell.

Ansonsten sind wir uns ja einig, aber dieser Antrag ist heute natürlich von uns abzu­lehnen, weil er dem Aufwand gegenüber nicht gerechtfertigt ist. Und wie gesagt, poli­tisch ist entschieden worden; alles andere fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ge­richtes, und das neue Bundesvergabegesetz wird uns in diesen Sachen wesentlich bes­ser helfen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hammer zu Wort. – Bitte.

 


13.42.47

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Mein Vorredner hat noch einmal darauf hingewiesen, was der Ausgangs­punkt dieses Antrages war. Es sind die Vorwürfe, die mittlerweile auch gerichtsanhän­gig sind, zu denen ermittelt wird, wo jetzt die Justiz am Zug ist. Damit ist, glaube ich, zumindest dieser konkrete Fall genau dort, wo er hingehört.

Ich möchte aber auch sagen – das wurde schon angesprochen, und ich glaube, da sind wir uns alle einig –, es braucht natürlich transparente Regelungen und Richtlinien, was die Vergabe im öffentlichen Bereich betrifft. Es wurde das Bundesvergabegesetz angesprochen, das Regelungen dazu enthält. Ich möchte aber auch zum Konkreten, zur Pensionsversicherungsanstalt sagen, dass natürlich nicht alles der Kontrolle des Ministeriums oder der Kontrolle von uns als Parlament unterliegt; weil wir dort im Be­reich der Selbstverwaltung sind, wo es auch entsprechende Aufsichtsorgane gibt.

Die sind zuständig, und dort gibt es auch entsprechende Richtlinien und Vorgaben für solche Vergaben; und ich glaube, es geht darum, diese wirklich transparent zu halten und auf deren Einhaltung zu drängen. Gegen Kriminalfälle wie diesen ist man nicht ge­feit, aber ich glaube, diese Transparenz sollte gegeben sein.

Wenn es diese Richtlinien und Vorgaben gibt, dann muss man nicht jeden einzelnen Vergabefall im Detail prüfen, aber die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien und Vorgaben muss kontrolliert werden. (Beifall bei der ÖVP.)

13.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite