13.44
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich mache das ganz kurz. Ich glaube, die beiden Vorredner haben Ihnen gesagt, wie der Stand der Dinge innerhalb der Pensionsversicherung ist, was heute Vormittag entschieden wurde. Da geht es so und so weiter, das ist ja gerichtsanhängig; das ist ja nicht das Thema.
Das Thema ist, dass wir selbstverständlich für den sogenannten EU-Vergabe-Jahresbericht statistische Daten erheben müssen. Sie haben gesagt, ich hätte das ins Lächerliche gezogen. Ich habe das nicht ins Lächerliche gezogen, sondern wir haben 4 000 Vergaben im Wert von rund 5 Millionen €, das heißt, 4 000 Vergaben allein im unterschwelligen Bereich. Sie können sich aber sicher sein, aufgrund des Anlassfalles wurde natürlich über vieles nachgedacht. Aber Sie meinen ja nicht die unterschwelligen Vergaben, Sie meinen ja andere. Mein Gartenbaubeispiel war ein durchaus korrektes, denn irgendwer muss gewisse Arbeiten tätigen, auch das ist eine Vergabe, und das war nicht lächerlich, sondern so ist es de facto.
Der langen Rede kurzer Sinn: Sie können sicher sein, dass wir natürlich weitere Diskussionen haben; wobei grundsätzlich das Vergabegesetz in der Pensionsversicherung kein Fremdwort ist, sondern sehr wohl vieles gelebt wird; allein die ganze technische Umsetzung des Pensionskontos in Bezug auf Druckerei und so weiter, das sind alles Dinge, die sehr wohl vergabegesetzmäßig behandelt worden sind.
Demzufolge werden wir aus dem Anlassfall lernend natürlich da oder dort noch einmal schauen: Passen die Compliance-Sachen? Passen diverse weitere Vergabesachen? Denn grundsätzlich passt es. Wir haben in diesem Bereich das, was der Rechtsrahmen absteckt, immer eingehalten. Die Frage ist, ob man da oder dort nachschärfen muss. (Beifall bei der SPÖ.)
13.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.
13.46
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Ich gebe Ihnen recht, da geht es um ein ganz wichtiges Thema. Das haben wir schon im Ausschuss gesagt und darüber waren wir uns auch jetzt in der Diskussion alle einig. Es geht nämlich um 6,7 Millionen pflichtbeitragszahlende Menschen in Österreich, die ihre Pflichtbeiträge an die Sozialversicherungsträger, an die verschiedensten Versicherungen zahlen; und wir alle haben das Recht, zu erfahren, wie mit den Geldern umgegangen wird.
Es hat nicht nur diesen einen Fall gegeben, der jetzt gerade im Gespräch war, nämlich in der Pensionsversicherungsanstalt, sondern auch einen zweiten großen Fall, nämlich in der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, der AUVA. Dort war es die Obfrau, die ihren Dienst quittieren musste, weil sie sich offensichtlich in einen Freunderlwirtschaftsapparat verstrickt hat, teilweise an ihren Lebensgefährten Aufträge vergeben hat. Da geht es zum einen um Gutachten, zum anderen geht es auch in der PVA um viel größere Bereiche, nämlich auch um die Auftragsvergabe in Richtung Kuranstalten, Reha-Kliniken und so weiter.
Es ist nicht nachvollziehbar. Auch wenn Sie, Herr Minister, jetzt sagen, das sei teilweise gelebte Praxis, muss ich sagen, offenkundig nur teilweise. Und der größere Teil, davon gehe ich aus, ist weniger gut gelebte Praxis.
Ich gehe auch davon aus, dass die beiden Fälle – und die sind tatsächlich ernst zu nehmen, weil es um ziemlich viel Geld geht und es wirkliche Kriminalfälle sind, da sind
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