Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 216

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nicht gut zuhören können: Es wird immer von einem „liberaleren“ Waffenrecht gespro­chen. Der Titel lautet jedoch: „Mehr Sicherheit durch ein liberales Waffenrecht.“

Dieses Petition habe ich gemeinsam mit der IWÖ, mit der Interessengemeinschaft Li­berales Waffenrecht in Österreich, eingebracht. Diese Petition hat 6 188 Zustimmungs­erklärungen erreicht, und ich finde, das ist ein gutes und stolzes Ergebnis.

Worum geht es in dieser Petition? – Die Petition beinhaltet zwei Kernpunkte: Einerseits die Amnestie für Waffenbesitzer, die verspätet melden oder erst verspätet melden kön­nen, weil eben die Regierung die entsprechende Aufklärungsarbeit nicht geleistet hat, es zu wenig Informationen gab und am Fristende, am 30.6.2014, dann auch noch die Server zusammengebrochen sind. Der erste Punkt dieser Petition, die Amnestie, wur­de umgesetzt, wir haben sie vor einigen Wochen hier im Hohen Haus beschlossen.

Beim zweiten Punkt tut sich leider gar nichts, da schaltet das Ministerium auf stur, da wird weiter so verfahren, wie es seit dem Jahr 2000 – also seitdem die ÖVP im In­nenressort ist – üblich ist, denn seit diesem Jahr gibt es quasi keinen Waffenpass mehr.

Es geht bei diesem Punkt um eine Gesetzesänderung betreffend die Ausstellung des Waffenpasses. Wir wissen, dass der Zugang zum Waffenpass mittlerweile fast unmög­lich ist, weil die Vergabe durch die Ausnützung des behördlichen Ermessens stark ein­geschränkt wird. Die Behörden entscheiden dabei unter Angabe fadenscheiniger Grün­de. Unlängst wurde auch einem Jäger ein Waffenpass verwehrt. Das, meine Damen und Herren, kann man so nicht akzeptieren und auch nicht hinnehmen. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich möchte nur kurz das Prozedere erklären. Die Waffenbehörde lehnt ab, die Be­schwerde geht dann an die Landesverwaltungsgerichte oder eben an den Verwal­tungsgerichtshof, und die segnen das brav ab. Wie gesagt, es wird unter Angabe fa­denscheiniger Gründe abgelehnt, man kann dazu die skurrilsten Entscheidungen lesen.

Abhilfe würde eben dieser konkrete Gesetzesänderungsantrag schaffen. Es geht dabei um eine Änderung, bei der die Voraussetzungen für den Waffenpass so klar definiert werden, dass kein Raum mehr für missbräuchliches behördliches Ermessen bleibt.

Diese Petition wurde, wie gesagt, leider von den Abgeordneten der Regierungsparteien nicht dem Innenausschuss zugewiesen. Die Abgeordneten der Oppositionsparteien haben meinem Antrag zugestimmt – teilweise aus sachlichen Gründen, die FPÖ auch aus inhaltlichen Gründen, was lobenswert zu erwähnen ist. Ich finde es aber sehr schade, dass bei diesem Antrag keine Zuweisung an den Innenausschuss erfolgte. Das ist eine Doppelmoral: Bei Regierungspetitionen macht man das, bei Oppositions­anträgen macht man das nicht! (Abg. Schieder: Das ist aber jetzt nicht richtig!) – Sie können sich gerne zu Wort melden, lieber Kollege Schieder. (Abg. Schieder: Ich kann auch einen Zwischenruf machen! – Abg. Weninger:  Schuss geht nach hinten los!)

Ich werde auf jeden Fall an diesem Thema dranbleiben und auch per Antrag mein Be­gehren, mein Verlangen einbringen, damit das im Innenausschuss behandelt wird und diesbezüglich endlich eine vernünftige Lösung gefunden wird. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


20.19.17

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kol­legen und Kolleginnen! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Bevor ich auf das bisher Ge­sagte eingehe, möchte zum Allgemeinen Stellung nehmen.

Auf der einen Seite ist das die Frage nach der Aufgabe des Ausschusses. Das zentrale Element und auch Versprechen des Petitions- und Bürgerinitiativenausschusses ist mei-


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