Der dritte Punkt ist die Sicherstellung der Finanzierung und der Machbarkeit der häuslichen Pflege. Darüber ist zwar in der Enquete-Kommission nicht so viel gesprochen worden, aber unser Sozialminister Hundstorfer hat in den letzten Jahren wirklich einen Schwerpunkt darauf gelegt, die Pflege weiterhin finanzierbar zu halten.
Es wurde eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen für pflegende Angehörige beschlossen – sei es die Pflegekarenz, die Hospizkarenz, die Aufnahme in die Unfall- und Pensionsversicherung und die damit verbundene Übernahme der Kosten –, damit man tatsächlich zu Hause pflegen kann, wenn man das möchte. In diesem Punkt werden wir noch gemeinsam weiterarbeiten müssen – ich bin überzeugt davon –, weil es für viele Menschen ein Wunsch ist, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben, und das wird nicht ganz ohne die Angehörigen gehen.
Für alle Zuseherinnen und Zuseher: Es gibt in Österreich im Moment 457 000 Menschen, die Pflegegeld beziehen. Das sind 5 Prozent der Bevölkerung. Ich denke mir, das ist eine Zahl, die sich durchaus sehen lassen kann, und wir werden, wie schon gesagt, in diesem Punkt gemeinsam weiterarbeiten müssen.
Der letzte Punkt, der gefordert wurde, war das verfassungsrechtliche Verbot der aktiven Sterbehilfe. Das hat der Kollege Gerstl auch schon angesprochen. Es hat in diesem Punkt keine verfassungsrechtliche Verankerung des Verbotes der aktiven Sterbehilfe gegeben, weil zumindest in der Enquete-Kommission herausgekommen ist, dass es dafür keine Notwendigkeit gibt. Mit der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht gibt es gute Mittel für die Selbstbestimmung des Menschen am Ende des Lebens. Ich denke mir, dass das in Zukunft für alle Menschen, egal, wo sie in Österreich wohnen, weiter ausgebaut und besser zugänglich gemacht werden soll, weil das ein ganz besonderer Wert für Menschen ist.
Ich möchte diese Rede wieder einmal mit meinem Gedanken zum Thema beenden: Selbstbestimmung des Menschen am Ende des Lebens hat ganz viel mit der Würde des Menschen am Ende des Lebens zu tun. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
20.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.
20.42
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben im Petitionsausschuss viele interessante Petitionen debattiert und interessante Debattenbeiträge gehört. Ich möchte mich herzlich dafür bedanken. Eine davon war die Petition 22 „Mehr Sicherheit durch ein liberales Waffenrecht“. In dieser Petition wird die Rücknahme beziehungsweise die Änderung diverser Gesetze in Bezug auf das Waffengesetz gefordert.
Es wird auch bemängelt, dass die Behörden bei der Vergabe von Waffenpässen sehr restriktiv vorgehen. Zu diesem Thema sind dann auch sehr interessante Debattenbeiträge gebracht worden. Zum Beispiel wurde bemängelt, dass Polizisten und Bürger immer schwerer zu einem Waffenpass für den privaten Besitz von Faustfeuerwaffen kommen. Dazu ist anzumerken, dass jeder, der sich in seiner Freizeit sportlich mit seiner Waffe in einem Schützenverein oder einem Polizeisportverein engagiert, natürlich problemlos einen Waffenpass bekommt. Selbstverständlich sieht sich die Behörde das aber sehr genau an, denn schlussendlich benötigt auch ein Polizist nicht gezwungenermaßen eine Schusswaffe zu Hause in seiner Wohnung.
Frau Kollegin Schenk, keiner der Polizisten, mit denen ich gesprochen habe, hat mir gegenüber den Wunsch geäußert, in seiner Freizeit zu Hause auch eine Waffe zu haben. (Zwischenruf der Abg. Schenk.) Geradezu absurd waren aber die Argumente betreffend die Jäger.
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