Zweite Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 674/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird, sowie über den
Antrag 502/A der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird, und über den
Antrag 547/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (619 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Somit kommt als Erster Herr Abgeordneter Mag. Darmann zu Wort. – Bitte.
12.05
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn wir uns jetzt mit den Anträgen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS zum Rederecht für EU-Parlamentarier hier im Plenum auseinandersetzen, dann möchte ich anfangs gleich einmal eine kurze Zusammenfassung der freiheitlichen Positionierung zu diesen Anträgen geben.
Werte Kolleginnen und Kollegen, es handelt sich hierbei einerseits um eine Kombination sachlich nachvollziehbarer Neuerungen in der Geschäftsordnung, aber andererseits auch um einen unnötigen und systemwidrigen Unterwerfungsakt des österreichischen Parlaments gegenüber der Europäischen Union. (Beifall bei der FPÖ.) Und ich möchte das möglichst sachlich, aber natürlich auch bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar emotional wie folgt ausführen.
Auf der einen Seite einmal die Positiva, die hervorzustreichen sind und von uns differenziert in der Abstimmung in zweiter Lesung auch als solche klargestellt werden. Da es bei EU-Vorlagen natürlich vernünftig ist, diese, wie bis dato geschehen, im EU-Ausschuss, in den Unterausschüssen für EU-Angelegenheiten zu debattieren und auch die Fachkenntnisse europäischer Parlamentarier zur Beratung heranzuziehen, ist es in weiterer Folge auch nachvollziehbar, EU-Vorlagen den zuständigen Fachausschüssen zuzuweisen. Wenn es um Beratung für ein Abstimmungsverhalten hier im Hohen Haus, hier im Plenum geht, ist es klarerweise auch für uns nachvollziehbar, dass dieser Schritt gesetzt werden soll; genauso wie der Umstand, dass sich dann in diesen Fachausschüssen auch EU-Parlamentarier entsprechend zu Wort melden können, um dieser Beratung nachkommen zu können.
Des Weiteren ist positiv hervorzustreichen, weil es bis jetzt immer einen formalen Umweg geben musste, um einen Debattenbeitrag oder eine Erklärung hier im Plenum zu ermöglichen, dass es in Zukunft auch ein direktes Rederecht für Personen von internationalem Rang hier im Plenum geben wird. Auch das ist für uns nachvollziehbar und sehen wir als eine Bereicherung an. Man kann davon ausgehen, hier einmal auch eine Erklärung eines möglicherweise anwesenden UN-Generalsekretärs zu hören, vielleicht auch eine Erklärung von Frau Merkel zu den nachrichtendienstlichen Aktivitäten des BND, wenn dieser illegal hier in Österreich sein Unwesen treibt. Aber genauso interessant sein könnte, einer Erklärung des russischen Staatspräsidenten Putin hier zu folgen. Wir müssen daher durch diese Neuerung in diesem Antrag, der wir auch
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