Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung, 20. Mai 2015 / Seite 303

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22.43.55 9. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 916/A(E) der Abge­ordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berechnung der negativen Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die Pensionshöhe (621 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


22.44.30

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag der Freiheitlichen, wo letzt­endlich gefordert wird, dass die Bundesregierung gemeinsam mit der Pensionsver­sicherungsanstalt Szenarien berechnen soll, wie sich die Problematik der Teilzeitarbeit auf die Pensionshöhe auswirkt, und diese Information möge doch dem Nationalrat zugewiesen werden.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir brauchen diesen Antrag nicht wirklich, denn diese Szenarien und vor allem diese Berechnungen sind uns allen bekannt. Es gibt ganz tolle Unterlagen, vor allem vonseiten der Arbeiterkammer, vonseiten der Gewerk­schaften, wo im Detail darauf hingewiesen wird, welche Auswirkungen Teilzeit auf die Pensionshöhe hat. (Abg. Kitzmüller: Warum haben Sie nichts gemacht?)

Sehr verehrte Damen und Herren, ich habe ein paar Beispiele mitgenommen. Wir wis­sen grob, dass zirka ein Jahr Teilzeit – vor allem für Kolleginnen, weil von den gesam­ten Teilzeitbeschäftigten bereits über 80 Prozent Frauen sind – 1 Prozent weniger Pension bedeutet. Wir wissen aber auch, wenn ein Jahr die Tätigkeit unterbrochen wird, das letztendlich 2 Prozent weniger Pension bedeutet.

Es ist nicht das Problem der Teilzeit, es ist letztendlich das Problem der Bezahlung der Teilzeit, da letztendlich im Teilzeitbereich sehr, sehr wenig bezahlt wird und vor allem Kolleginnen ganz massiv betroffen sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Zwei Pensionsbeispiele: Wenn eine Kollegin 45 Jahre Beiträge einzahlt und ein Bruttoeinkommen von 1 500 € bezieht, hat sie eine Pension von zirka 1 200 €.

Wenn die gleiche Kollegin im Teilzeitdienstverhältnis tätig ist und nur 50 Prozent, eben Teilzeit, arbeitet und somit nur 750 € Verdienst hat, hat sie eine Pension von 600 €. Es ist vor allem, wie gesagt, nicht das Problem der Teilzeit, sondern vor allem der Bezah­lung. Ich denke, wir sollten uns Gedanken machen und gemeinsam überlegen, wie wir das eigentliche Problem lösen!

Es ist das Problem, dass es zu wenig Vollzeitjobs, vor allem für Kolleginnen, gibt – der ländliche Bereich ist da besonders stark betroffen –, dass zu wenig Arbeitsplätze für die Kolleginnen vorhanden sind. Wir wissen – und da wieder im ländlichen Bereich –, dass wir viel zu wenig Kinderbetreuungseinrichtungen haben und somit vor allem die Frauen ganz, ganz massiv benachteiligt sind. Wir wissen, dass die Öffnungszeiten im Bereich der Kinderbetreuung ein Riesenproblem sind.

Daher, denke ich, ist es an der Zeit, dass wir versuchen, diese Probleme zu lösen, und dann werden wir auch das Problem mit der Teilzeit und vor allem mit der Berechnung der Pension in den Griff bekommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.47

 


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