Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 28

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und mit der Landwirtschaftskammer Österreich die Exportinitiative entwickelt, die wich­tigsten Zielmärkte neu definiert, bewusst auch die entsprechenden Stakeholder mit an den Tisch geholt.

Es ist sehr wichtig, diese Drittlandmärkte außerhalb der Europäischen Union ganz ge­zielt zu bearbeiten. Ich werde im September in den USA sein, später noch, im Novem­ber, in Japan, weil das extrem wichtige Märkte sind. Die USA beispielsweise sind jetzt schon unser wichtigster Drittlandmarkt – sehr ausbaufähig. Vor allem die Bereiche Kä­se, Milchprodukte und Wein sind die Hauptschwerpunkte in den USA, wo wir gerade vor dem Hintergrund der Euro-Dollar-Parität gegenüber der Schweiz derzeit im Wettbe­werbsvorteil sind, und diesen Vorteil müssen wir für die heimische Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft nutzbar machen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 6. Anfrage, 113/M; das ist jene des Abgeordneten Schellhorn. – Bitte.

 


Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Herr Minister! Ich beziehe mich jetzt auf den Klimawandel: Die heimische Land- und Forstwirtschaft ist da auch extrem betroffen. Sie gilt aber neben Industrie und Verkehr auch als Verursacher, Emit­tent, etwa wegen der Produktion des Treibhausgases Methan, vor allem beim Verdau­ungsprozess von Vieh, und wegen der Ausbringung von Mist und Gülle, aber auch durch die Stickstoffoxyde aus den mineralischen Stickstoffdüngern.

Meine Frage lautet daher:

113/M

„Welche Maßnahmen werden Sie, Herr Bundesminister, setzen, damit auch die öster­reichische Land- und Forstwirtschaft zur Erreichung der auf nationaler und EU-Ebene festgelegten Klimaschutzziele beiträgt?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schellhorn! Der Entwurf für ein abgestimmtes Maßnahmenprogramm des Bundes und der Länder nach dem Klimaschutzgesetz in der zweiten Umsetzungsstufe 2015 bis 2018 zur Erreichung der Ziele 2020 wird demnächst dem Nationalen Klimaschutzbeirat und dem Nationalen Kli­maschutzkomitee vorgelegt. Bereits bestehende Maßnahmen aus der Vorperiode wer­den aufrechterhalten, sind also nicht ausgelaufen, sondern wirken weiter, werden ver­stärkt und ergänzt.

Im Sektor Landwirtschaft sind zahlreiche Maßnahmen im Bereich Tierhaltung, Dün­gung, Gülle-Management und -Lagerung, Ausweitung des Biolandbaus, Mechanisie­rung und Bodenbearbeitung erarbeitet worden. In der Landwirtschaft geht es darum, die Emissionen von Methan, wie Sie es richtig gesagt haben, und vor allem Stick­stoffmonoxid aus der Tierhaltung und aus der Anwendung von Wirtschaftsdüngern und Mineraldüngern sowie Kohlendioxid aus der maschinellen Bewirtschaftung zu vermei­den.

Die Umsetzung erfolgt bereits 2015, überwiegend im Rahmen des aktuellen Pro­gramms für ländliche Entwicklung 2014 bis 2020, über das ich vorhin schon gespro­chen habe, und der erlassenen Sonderrichtlinien. So gesehen ist das Programm für ländliche Entwicklung auch ein wirklich extrem effizientes Klimaschutzprogramm.

Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch Mittel von Bund, Ländern und der Europäi­schen Union. Es handelt sich um ein Bündel von Ansätzen, wie emissionsreduzierende Unterstützungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen der landwirtschaftlichen Betriebsbe-


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