Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 35

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kommen ist und zwischenzeitlich auch gemeinsam mit dem Europäischen Parlament noch eine Verbesserung gelungen ist. Da konnten wir dieses Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten durchsetzen, und ich bin sehr froh darüber.

Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie ist zurzeit in Finalisierung. Ich habe meinen Vorschlag für ein Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz, mit dem ein einheitliches Vorgehen aller Bundesländer, die ja federführend zuständig sind, sichergestellt werden soll, bereits in Begutachtung geschickt. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Er­lassung der Anbauverbote ja verfassungsgemäß bei den Ländern. Die von mir vorge­schlagene Koordination durch den Bund wird durchaus mehrheitlich begrüßt. Dies be­kräftigt mich, das Gesetz in den Nationalrat zur Beschlussfassung einzubringen.

Ein gemeinsames Bund-Länder-Komitee soll die Abstimmung von Grundsatzfragen der österreichischen Gentechnikpolitik in Agrar- und Umweltbelangen sowie die Entwick­lung von Strategien zur weiteren Sicherstellung der Gentechnikfreiheit in Österreich vornehmen. Die Länder werden ihre Gentechnik-Vorsorgegesetze dort, wo es erforder­lich ist, anpassen, um die Anbauverbote entsprechend umzusetzen.

Ich lade alle im Nationalrat vertretenen Parteien ein, mich in diesem Bestreben zu un­terstützen, und ich zähle sehr auf die grüne Fraktion.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Minister, Sie haben mich angesprochen: Selbstverständlich können Sie auf eine konkrete Initiative der Grü­nen zählen. Wir werden heute einen Initiativantrag zu einem einheitlichen Vorgehen betreffend Gentechnikanbauverbote in Österreich einbringen, weil es notwendig ist, dass es eine zuständige Bundesstelle gibt, und das ist aus unserer Sicht das Bun­desministerium für Gesundheit, wie auch bisher schon, aber in enger Zusammenarbeit mit Ihnen, Herr Bundesminister, und auch in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Bundesländern.

Daher noch einmal mein Hinweis an Sie und meine Frage: TTIP ist auch die Gefahr im Bereich der Gentechnikgesetzgebung in Europa, nicht so sehr, was die einzelnen Ge­setze selbst betrifft, aber was Druck bedeutet auf die Zulassung von Gentechnikpflan­zen, nämlich die Beschleunigung der Zulassung, und auch was die Frage von Grenz­werten und weiteren Maßnahmen in der Gentechnikvorsorge betrifft.

Welche Schritte haben Sie bisher in Ihrem Ministerium geprüft, um die Gefahren für die Gentechnikfreiheit in Österreich durch TTIP zu evaluieren?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Der Vollständigkeit halber, weil Sie es auch angesprochen haben, halte ich fest: Es ist es richtig, dass das Bundesministerium für Gesundheit das Gentechnikgesetz auch als Regierungsvorlage schon eingebracht hat, um das Opt-out, das im Selbstbestimmungsrecht in der Richtlinie vorgesehen ist, umzusetzen. Das wird ja dann auch gemeinsam in die parlamentarische Behandlung gehen, und das ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung unseres Selbstbestimmungsrechtes.

Insgesamt ist derzeit für 2015 keine Gefahr in Verzug, weil keine neuen GVO-Kons­trukte zur Verfügung stehen, sodass wir für die Umsetzung des Anbauverbotes Zeit haben. Und die Gefahr des Aushebelns der nationalen oder auch der europäischen Gesetzgebung ist dann nicht gegeben, wenn das Prinzip des „right to regulate“ im entsprechenden TTIP-Abkommen umgesetzt ist. Wenn das der Fall ist – und das ist unsere Forderung, und Frau Kommissarin Malmström hat uns versichert, dass das um­gesetzt wird –, dann besteht diese Gefahr tatsächlich nicht.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 11. Anfrage, 116/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Weniger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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