Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 47

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Die Fertigstellung der Reaktoren ist für 2025 bzw. 2030 geplant, die Betriebsdauer soll 60 Jahre betragen. Die neuen Reaktorblöcke sollen Ungarn also bis 2085 mit Atom­strom versorgen. Die vier Blöcke in Paks produzieren gegenwärtig gut 40% des unga­rischen Stroms.

Im Januar 2014 schloss der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán einen Vertrag mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin über die Modernisierung und Erwei­terung des Kernkraftwerkes ab. Dabei übernimmt der russische Atomkonzern RosAtom den Bau der zwei neuen Reaktorblöcke, sowie Lieferung und Abtransport des radioak­tiven Brennmaterials.

Russland sichert auch die Finanzierung von Paks II mit einem Kredit von über 3600 Mrd. Forint (ca. 11 Mrd. Euro). Wie Viktor Orbán die Kreditrückzahlung an Russ­land zu refinanzieren plant, ist gegenwärtig noch völlig offen. Vermutet wird, dass der Kredit aus dem öffentlichen Budget, also mit Steuergeldern zurückgezahlt werden soll. Damit würde Ungarn ein KKW mit öffentlichen Mitteln errichten, was einer unrechtmä­ßigen staatlichen Beihilfe gemäß EU-Wettbewerbsrecht entspräche.

Überdies ist anzunehmen, dass die derlei staatlich geförderte Atomenergie zu weiteren massiven Verzerrungen auf dem europäischen Strommarkt führen würde. Dies würde Länder wie Österreich, die auf erneuerbaren Strom setzen, einem Wettbewerbsnachteil aussetzen.

Es ist weiters anzunehmen, dass Paks II für Ungarn eine langjährige Überkapazität (2400 MW) darstellen wird. Da dieser Überschussstrom über die sehr gut ausgebauten Stromleitungen zu nahezu allen Nachbarländern, abgegeben werden wird, muss mit weiteren erheblichen Preisverzerrungen gerechnet werden, die auch die Energiewende ab ca. 2025 negativ beeinflussen werden.

Auch für den ungarischen Markt bedeutet Paks II eine weitere Benachteiligung der oh­nehin schon jetzt deutlich unter den Ausbauzielen zurückliegenden erneuerbaren Strom­produktion.

Eine aktuelle Untersuchung der Kommunalkredit (KPC) über die Investitionstätigkeiten für Erneuerbare Energien in Europa kommt bezüglich Ungarn zu dem ernüchternden Schluss: „Weder durch die im NAP (Nationalen Aktionsplan) genannten Ziele für die einzelnen Technologien, noch durch die gelebte politische Praxis in Ungarn werden derzeit nennenswerte Investitionen in Wind-, Wasser- und Solarkraftwerke gefördert. So gibt es derzeit kaum Zuwächse an installierter Leistung.“ Quelle: KPC 2014, Inves­tieren in Erneuerbare Energien 2014.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, das Projekt der geplanten ungarischen Kernkraftwerkserweiterung Paks II der Europäischen Kom­mission zum Zweck der Sicherstellung der Einhaltung des gemeinschaftlichen Beihil­fenrechts zur Prüfung zuzuleiten.

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Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


10.33.02

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ho­hes Haus! Sie haben es gehört, wir bekennen uns ganz klar zu einem Nein zur Atom-


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