Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 52

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32 Prozent erneuerbare Energie sind, so meine ich, ein gutes Fundament. (Abg. Brun­ner: Ein Fundament, genau! Auf einem Fundament sollte man aufbauen!) – Ich weiß, Frau Kollegin Brunner, dass es noch immer zu wenig ist. Es ist immer zu wenig, man muss in diesem Bereich mehr machen, die Anstrengungen sind vorhanden. Durch ei­nen gemeinsamen Weg können wir nicht nur erreichen, dass wir erneuerbare Energie forcieren, sondern auch, dass wir diese verantwortungsvolle Rolle Österreichs als mah­nende und treibende Kraft in Europa gegen Atomkraftwerke wahrnehmen können. (Bei­fall bei der ÖVP.)

10.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


10.50.01

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschir­men! Geschätzte Kollegen! Mit den heute zur Beschlussfassung vorliegenden Ent­schließungsanträgen und dem Abänderungsantrag setzen wir im österreichischen Par­lament ein klares Zeichen für den Anti-Atomkurs. Begonnen hat dieser Anti-Atomkurs mit der Volksbefragung zum Kernkraftwerk Zwentendorf, dann das Atomsperrgesetz, Atomfreies Österreich im Verfassungsrang ab 1999.

Seit diesem Zeitpunkt sind viele Entschließungsanträge zu diesem Thema hier im Par­lament angenommen worden, und damit ist ganz klar auch die Fortsetzung der öster­reichischen Anti-Atompolitik signalisiert worden. Ich möchte hier einige erwähnen:

Entschließungsantrag 111/E in der XXIV. Gesetzgebungsperiode betreffend Fortset­zung der österreichischen Anti-Atom-Politik, angenommen von SPÖ und ÖVP.

Entschließungsantrag 147/E betreffend den raschest möglichen Ausstieg aus der Atom­energie, angenommen von SPÖ und ÖVP.

Dann der Entschließungsantrag 272/E betreffend die konsequente Umsetzung der ös­terreichischen Anti-Atompolitik mit dem Ziel eines europaweit raschest möglichen Aus­stiegs aus der Kernenergie, und so weiter.

Zum Schluss noch 279/E aus der XXV. Gesetzgebungsperiode betreffend rechtliche Schritte gegen staatliche AKW-Förderung im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Prü­fung des Vorhabens Hinkley Point durch die EU-Kommission.

Gerade zu der Entscheidung Hinkley Point möchte ich einige Sätze hier anmerken. Der Minister hat schon mitgeteilt, dass nach fast sieben Monaten im Amtsblatt der Euro­päischen Union die Entscheidung der – unter Anführungszeichen –„alten“ EU-Kommis­sion veröffentlich worden ist.

Nun einige Fakten zu dem Milliardendeal. Das Atomkraftwerk Hinkley Point C wird auf­grund der Entscheidung der Europäischen Kommission mit 34,3 Milliarden € unter­stützt, so viel werden die Baukosten auch betragen. Für zwei Druckwasserreaktoren mit je 1 600 Megawatt entspricht das pro Kilowatt installierte Leistung einem Eurobe­trag von fast 11 000 €.

Das Atomkraftwerk wird laut britischen Analysten das teuerste Atomkraftwerk der Welt sein. Zahlen werden das die britischen Steuerzahler mit einem staatlichen garantierten Abnahmepreis von 12,6 Eurocent pro Kilowattstunde. Heute ist der Marktpreis bei 3,2 Eurocent. Man sieht schon, der vierfache Preis ist notwendig, damit das Atomkraft­werk betrieben werden kann. Für Windenergie werden derzeit zirka 9,27 Eurocent und für Wasserkraft, je nach Menge, zwischen 8 und 10,4 Eurocent bezahlt, da sieht man schon die Ungleichverteilung.

 


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