Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 81

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Anzusprechen sind dabei: Hirnschäden, Krämpfe bis zum Koma sowie Krebserkran­kungen. Im vorliegenden Antrag wird der Bestand von Trinkwasserleitungen in den Ob­jekten der Gründerzeit angesprochen. Bis 1914 wurden die Trinkwasserleitungen aus­schließlich aus Blei ausgebildet, von 1914 bis 1945 wurden etwa 3 Prozent der Neu­bauten mit Bleileitungen ausgestattet, und seit 1983 dürfen Bleileitungen für Trinkwas­ser generell nicht mehr verbaut werden.

Der Bleigehalt im Trinkwasser wurde für Österreich und die EU 2003 mit einer Über­gangsfrist bis 2013 auf 25 Mikrogramm pro Liter Wasser festgesetzt und anschließend auf 10 Mikrogramm je Liter gesenkt. Mit der österreichischen Trinkwasserverordnung, im Bundesgesetzblatt 304 aus 2001, ist festgelegt, dass ab 1. Dezember 2013 der Grenzwert für Blei im Trinkwasser auf maximal 0,01 Milligramm pro Liter gesenkt wird.

Aus bautechnischer Sicht ist festzustellen, dass die Trinkwasserversorgung im Bereich der Kommunen liegt, der Verantwortungsbereich des Gesetzgebers und des Anbieters endet an der Wasseruhr. Versorgungsleitungen im Objekt selbst befinden sich aus­schließlich im Verantwortungsbereich des Eigentümers beziehungsweise von Hausver­waltungen unter den Voraussetzungen der eben genannten gesetzlichen Vorgaben. (Zwischenruf der Abg. Muttonen.)

Festzustellen ist, dass die Umstellung der Trinkwasserversorgung von Bleileitungen entsprechend dem Stand der Technik als abgeschlossen zu bezeichnen ist. Die Le­bensdauer von Bleileitungen ist begrenzt, sodass angenommen werden kann, dass Trinkwasserleitungen aus den Jahren vor 1914, diese wären somit über 100 Jahre alt, nicht mehr in Verwendung stehen. Es gilt, die gültigen Gesetze und die Trinkwasser­verordnung entsprechend umzusetzen und gegebenenfalls deren Umsetzung zu über­prüfen. Der Antrag ist aus unserer Sicht daher abzulehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Walter Rosenkranz: Sehr gut, ja!)

12.28

12.28.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die über jeden Ausschussantrag getrennt erfolgt.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Um­weltausschusses, seinen Bericht 595 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Umweltaus­schusses, seinen Bericht 596 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist dafür? – Das sind alle. Das ist daher einstimmig angenommen.

Ich weise den Antrag 1023/A(E) dem Finanzausschuss zu.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Umweltaus­schusses, seinen Bericht 597 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

12.29.427. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1052/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt von Uhudler-Rebflächen (602 d.B.)

 


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