Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.
13.44
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es ist offensichtlich, dass die Frage des Asyls derzeit ein zentrales Thema der österreichischen Innenpolitik ist, doch die Anstrengung, die es da zu bewältigen gilt, ist gemeinsam zu bewältigen, und ich betone noch einmal: gemeinsam! Überhaupt nicht geholfen ist uns damit, dass – so wie es die Freiheitlichen machen – hier das Volk aufgewiegelt wird. (Abg. Kitzmüller: Was heißt da aufwiegeln?! Fragen Sie mal !). Auf der anderen Seite ist uns genauso wenig geholfen damit, so wie die Grünen das teilweise betreiben, aus einem falsch verstandenen Gutmenschentum entsprechend tätig zu werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Es braucht bei diesem Thema ein ruhiges, konsequentes und sachliches Vorgehen. Daher möchte ich gleich vorweg diese Gelegenheit ergreifen, der Frau Innenministerin zu danken. Sie führt dieses System mit ruhiger Hand, besonnen, konsequent und macht aus der Situation wirklich das Beste für Österreich und seine Bürger. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Wenn man die aktuelle Situation betrachtet, dann zeigt sich deutlich, dass wir klare gesetzliche Regelungen, Zuständigkeiten und Verantwortungen brauchen. Mit dem vorliegenden Fremdenrechtsänderungsgesetz werden wir hier Nachschärfungen vornehmen und auch im operativen Bereich Verbesserungen erzielen. (Abg. Deimek: Fragen Sie einmal die Ministerin !)
Ich möchte aber ein paar grundlegende Feststellungen treffen, die gerade auch in der aktuellen Situation wichtig sind: Jeder, der Asyl braucht, weil er ein Kriegsflüchtling ist, weil er verfolgt wird, der wird in Österreich auch Asyl gewährt bekommen, und er wird auch entsprechend untergebracht und versorgt. Wer aber hierherkommt als Wirtschaftsflüchtling oder aus einem sicheren Drittstaat, der wird auch kein Asyl bekommen. (Abg. Kitzmüller: Geh!) Mit dem vorliegenden Fremdenrechtsänderungsgesetz werden wir genau bei diesem Punkt eine Bereinigung vornehmen, damit genau diejenigen, die Asyl brauchen, entsprechend versorgt werden können und die Grundversorgung dafür auch die entsprechenden Kapazitäten hat. Das neue Fremdenrechtsgesetz gibt diesbezüglich klare Regeln vor. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Darmann, Deimek und Kitzmüller.)
Zweitens braucht es, und auch das zeigt sich, innerstaatlich natürlich eine klare Aufgabenteilung und operativ klare Abläufe, damit das Thema Flüchtlingsbetreuung, das zugegebenermaßen eine große Herausforderung darstellt, auch entsprechend gemeistert werden kann. Auch diesbezüglich beinhaltet das Fremdenrechtsänderungsgesetz klare Bestimmungen.
Was wird im Detail geregelt? – Es soll die Aufteilung der Asylwerber hinkünftig zeitnah, effizienter und solidarischer erfolgen. Die Asylwerber werden nach Einbringung des Asylantrags nicht automatisch in ein Erstaufnahmelager in Traiskirchen oder Thalham gebracht. In Zukunft kann das Zulassungsverfahren auch bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl durchgeführt werden. Anschließend erfolgt gleich die Unterbringung in Quartieren in den Bundesländern. (Abg. Darmann: Überleg einmal, was du da redest!)
Zudem wird hinkünftig – weil Sie ja immer diese Nachschärfungen einfordern – auch ganz klar festgelegt: Derjenige, der keinen Asylgrund hat, jemand, der aus einem sicheren Drittstaat kommt, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt oder sich weigert, am Verfahren mitzuwirken, verliert die Grundversorgung. Um in diesem Zusammenhang persönliche Härtefälle und vor allem Obdachlosigkeit zu vermeiden, brin-
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