Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 128

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ben als negative. Ich habe es zusammengezählt, ich glaube, sechs oder sieben waren positiv und nur drei negativ.

Ich bringe jetzt noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung des Kindeswohls in Verfahren auf Zuerkennung des internationalen Schutzes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Frau Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, durch geeignete Vollzugsmaß­nahmen dafür Sorge zu tragen, dass sowohl bei Verfahren zur Gewährung internatio­nalen Schutzes als auch bei der Unterbringung von Asylwerbern das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt wird.“

*****

Vielleicht macht es Ihnen das ein bisschen leichter, dieser Novelle doch zuzustimmen. Und ich weiß, dass im Familienausschuss auch ein Antrag eingebracht worden ist, der dazu auffordert, dass die Frau Innenministerin und die Frau Familienministerin auch mit den LandessozialreferentInnen in Gespräche treten, damit man tatsächlich das Wohl des Kindes im Vollzug noch besser berücksichtigt. Vielleicht können wir dann er­reichen, dass man minderjährige unbegleitete Flüchtlinge tatsächlich auch nach dem Kin­deswohl in Österreich betreut. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausrei­chend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Otto Pendl und Werner Amon und Kollegen betreffend die Berück­sichtigung des Kindeswohls in Verfahren auf Zuerkennung des internationalen Schutzes

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Nationalrates über den Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Auf­enthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Frem­denrechtsänderungs-gesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)

Begründung

Österreich ist sowohl aufgrund internationaler (UN-Kinderrechtskonvention) als auch unionsrechtlicher (europäische Grundrechte-Charta) Rechtsakte verpflichtet, bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.

Unbestritten ist, dass Kinder besonderen Schutzes bedürfen und unter den aktuellen internationalen und nationalen Konflikten, die Millionen von Menschen zur Flucht zwin­gen, am meisten zu leiden haben.

 


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