Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 129

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Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern stellt sicher, dass alle Be­hörde in Österreich, somit auch jene Behörden, die das Fremdenrecht vollziehen, in al­len ihren Entscheidungen das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Frau Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, durch geeignete Vollzugsmaß­nahmen dafür Sorge zu tragen, dass sowohl bei Verfahren zur Gewährung interna­tionalen Schutzes als auch bei der Unterbringung von Asylwerbern das Wohl des Kin­des vorrangig berücksichtigt wird.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.

 


14.48.50

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Geschätzter Herr Präsi­dent! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal möchte ich mich bei Otto Pendl bedanken, leider ist er jetzt nicht im Saal. Otto ist einer jener Abgeordneten, die immer wieder einmahnen, auch über schwierige Materien sach­lich zu diskutieren, und diese Asylthematik ist eine schwierige Diskussion. Einerseits kann sich Europa nicht abschotten, andererseits kann Europa auch nicht aus humani­tären Gründen alle Grenzen öffnen, das ist ein Faktum.

Wie wir heute auch schon des Öfteren gehört haben, ist es gerade in der Frage der Asylpolitik notwendig, einen gesamteuropäischen Schulterschluss zu schaffen, denn eine kluge Einwanderungspolitik kann ja Europa auch Vorteile bringen. Europas Ziel muss es daher sein, gezielt in den afrikanischen und arabischen Ländern zu helfen, um die Wirtschaftschancen und die Lebensbedingungen dort zu verbessern. Entscheidend ist, quasi die illegalen Flüchtlingsströme zu unterbinden, effektiver zu unterbinden als bisher. Solange dieser Schulterschluss nicht gelingt, solange nicht alle 28 EU-Staaten bereit sind, Verantwortung zu übernehmen – und nicht so, wie es jetzt ist, dass in Wirk­lichkeit nur 10 Länder ihre Hausaufgaben machen und die anderen 18 Länder nicht –, so lange wird das nicht funktionieren und so lange wird es auch die Schlepperkrimina­lität geben, die überbordend wird. Ich sehe das jeden Tag im Burgenland an den Auf­griffen, die wir haben, weil ja die EU-Außengrenze generell so löchrig ist wie Schweizer Käse.

Deswegen ist es nötig, dass man darüber sachlich diskutiert und dass man sich als Staat auch Gedanken über temporäre Grenzkontrollen macht.

Daher bringe ich heute wieder einen Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ertlschweiger, Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einfüh­rung temporärer Grenzkontrollen und Ausweitung des bestehenden Regelsystems“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Inneres wird zur Ver­stärkung der inneren Sicherheit Österreichs aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzes-


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