tung der Bankreihen der NEOS deutend) unterwegs. – Das gibt einiges her, worüber, wie ich glaube, man auch eine Debatte führen sollte, um das Ganze als ein Gesamtkompendium zu sehen.
Es geht um die Zeit seit 1848, die Zeit, die oft missverständlich dargestellt wird, dann die Habsburger Monarchie, da wende ich mich ein bisserl zur Maria Fekter hin. (Abg. Fekter: Maria Theresia!) Ich kann mich erinnern, da hat es den Vorschlag gegeben, im Schloss Schönbrunn ein Habsburgermuseum zu machen, wo auf dem Balkon immer ein Habsburger steht und winkt, wenn die Touristen vorbeikommen, die Sissi-Filme aufzuführen und Mozartkugeln in der Gegend herumzurollen. – Das kann es ja nicht sein!
Das wird natürlich, nehme ich an, eine sehr moderne, zeitbezogene, kritische, reflektive, prozessartige Angelegenheit sein, die weit über den Standort, über das Haus hinaus wirken soll. Darauf freue ich mich schon. (Abg. Meinl-Reisinger: Ich freue mich auch!) Ich wollte das heute ein bisserl beginnen und denke, dass wir dann noch genug Gelegenheit haben, das auch fortzusetzen. Ansonsten stimmen wir diesen Vorlagen natürlich sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)
19.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, ich bin auch frustriert, weil wir im Augenblick nicht einmal beschlussfähig wären. Ich hoffe, dass man mich in den Klubräumen hört, da ja die Sitzung übertragen wird. (Abg. Fekter: Straßenfeger Kunst und Kultur! – Heiterkeit.)
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Dr. Karl. – Bitte.
19.43
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde ja schon vieles zum Bundesmuseen-Gesetz gesagt, deswegen möchte ich mich in meinem Debattenbeitrag auf das zu ratifizierende Übereinkommen beziehen.
Darin geht es ja um Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut gegen seine illegale Ausfuhr und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut. Derartige Maßnahmen sind natürlich zu begrüßen. Die Akzeptanz derartiger Maßnahmen zeigt sich nicht zuletzt auch darin, dass es für öffentliche und private Museen sowie für Sammler heute ganz selbstverständlich ist, bei ihren Akquisitionen auch die Provenienz der Objekte zu prüfen und sich der Rechtmäßigkeit ihrer Herkunft zu vergewissern.
Für die Ratifikation des vorliegenden Übereinkommens spricht auch, dass dieses mit Ausnahme von Liechtenstein bereits für alle unsere Nachbarstaaten gilt. In den Erläuterungen wird dazu ausgeführt, dass Österreich daher in einer zunehmend isolierten Position ist, die den Eindruck erwecken könnte, man wolle sich dem illegalen Kulturgüterhandel anbieten. Diesen Eindruck wollen wir natürlich keineswegs erwecken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es wird uns auch nicht schwerfallen, die vorgesehenen Verpflichtungen betreffend Kulturgüterrückgabe zu erfüllen.
Herr Bundesminister Ostermayer hat ja bereits darauf hingewiesen, dass wir schon viele diesbezügliche Regeln haben. Ja, so gibt es etwa auf EU-Ebene bereits eine Richtlinie, die sich auf die Rückgaben von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbrachten Kulturgütern bezieht. Diese Richtlinie wurde in Österreich auch bereits umgesetzt, indem eine gerichtliche Geltendmachung von Rückgabeansprüchen im außerstreitigen Verfahren ermöglicht wurde.
Nunmehr wird das bisherige Umsetzungsgesetz durch ein neues Bundesgesetz, das sowohl die Richtlinienumsetzung als auch die Erfüllung des Übereinkommens beinhaltet, ersetzt. Damit werden insbesondere auch die bisher bestehenden Unsicherheiten im Umgang mit Rückforderungen von Kulturgut, das aus Staaten außerhalb der Euro-
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