Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 220

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

tung der Bankreihen der NEOS deutend) unterwegs. Das gibt einiges her, worüber, wie ich glaube, man auch eine Debatte führen sollte, um das Ganze als ein Gesamt­kompendium zu sehen.

Es geht um die Zeit seit 1848, die Zeit, die oft missverständlich dargestellt wird, dann die Habsburger Monarchie, da wende ich mich ein bisserl zur Maria Fekter hin. (Abg. Fekter: Maria Theresia!) Ich kann mich erinnern, da hat es den Vorschlag gegeben, im Schloss Schönbrunn ein Habsburgermuseum zu machen, wo auf dem Balkon immer ein Habsburger steht und winkt, wenn die Touristen vorbeikommen, die Sissi-Filme auf­zuführen und Mozartkugeln in der Gegend herumzurollen. – Das kann es ja nicht sein!

Das wird natürlich, nehme ich an, eine sehr moderne, zeitbezogene, kritische, reflek­tive, prozessartige Angelegenheit sein, die weit über den Standort, über das Haus hi­naus wirken soll. Darauf freue ich mich schon. (Abg. Meinl-Reisinger: Ich freue mich auch!) Ich wollte das heute ein bisserl beginnen und denke, dass wir dann noch genug Gelegenheit haben, das auch fortzusetzen. Ansonsten stimmen wir diesen Vorlagen natürlich sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

19.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, ich bin auch frustriert, weil wir im Augenblick nicht einmal beschlussfähig wären. Ich hoffe, dass man mich in den Klubräumen hört, da ja die Sitzung übertragen wird. (Abg. Fekter: Straßenfeger Kunst und Kultur! – Heiterkeit.)

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Dr. Karl. – Bitte.

 


19.43.59

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde ja schon vieles zum Bundes­museen-Gesetz gesagt, deswegen möchte ich mich in meinem Debattenbeitrag auf das zu ratifizierende Übereinkommen beziehen.

Darin geht es ja um Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut gegen seine illegale Aus­fuhr und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut. Derartige Maßnahmen sind natürlich zu begrüßen. Die Akzeptanz derartiger Maßnahmen zeigt sich nicht zu­letzt auch darin, dass es für öffentliche und private Museen sowie für Sammler heute ganz selbstverständlich ist, bei ihren Akquisitionen auch die Provenienz der Objekte zu prüfen und sich der Rechtmäßigkeit ihrer Herkunft zu vergewissern.

Für die Ratifikation des vorliegenden Übereinkommens spricht auch, dass dieses mit Ausnahme von Liechtenstein bereits für alle unsere Nachbarstaaten gilt. In den Erläu­terungen wird dazu ausgeführt, dass Österreich daher in einer zunehmend isolierten Position ist, die den Eindruck erwecken könnte, man wolle sich dem illegalen Kulturgü­terhandel anbieten. Diesen Eindruck wollen wir natürlich keineswegs erwecken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es wird uns auch nicht schwerfallen, die vorgese­henen Verpflichtungen betreffend Kulturgüterrückgabe zu erfüllen.

Herr Bundesminister Ostermayer hat ja bereits darauf hingewiesen, dass wir schon vie­le diesbezügliche Regeln haben. Ja, so gibt es etwa auf EU-Ebene bereits eine Richt­linie, die sich auf die Rückgaben von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mit­gliedstaates verbrachten Kulturgütern bezieht. Diese Richtlinie wurde in Österreich auch bereits umgesetzt, indem eine gerichtliche Geltendmachung von Rückgabean­sprüchen im außerstreitigen Verfahren ermöglicht wurde.

Nunmehr wird das bisherige Umsetzungsgesetz durch ein neues Bundesgesetz, das sowohl die Richtlinienumsetzung als auch die Erfüllung des Übereinkommens beinhal­tet, ersetzt. Damit werden insbesondere auch die bisher bestehenden Unsicherheiten im Umgang mit Rückforderungen von Kulturgut, das aus Staaten außerhalb der Euro-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite