Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 254

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abgeordnete Angelika Mlinar heute da ist – das ist das letzte Mal, dass du auf der Be­suchergalerie sitzen musst. Demnächst werden wir bei Europathemen euch, also die Abgeordneten zum Europäischen Parlament, auch mitten unter uns haben. Ich halte das für einen Meilenstein für dieses Hohe Haus. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

21.13


Präsidentin Doris Bures: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 145/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Lan­desvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landes­vertragslehrpersonengesetz geändert werden (608 d.B.)

betreffend Einführung eines Rahmenkollektivvertrages für angestellte Mitarbeiter_innen an Schulen inklusive Abschaffung des Lehrer_innendienstrechtes

Das Lehrer_innendienstrecht ist eine unendliche Geschichte – geprägt von Verschie­bungen, Vertagungen sowie Unzufriedenheit und es sorgt, speziell in jüngster Zeit, für Frust bei den Betroffenen.

Aus unserer Sicht ist auch das „Neue Lehrer_innendienstrecht“, das nach jahrelan-gen Verhandlungen im Dezember 2013 beschlossen wurde, weder zeitgemäß noch funk­tional. Es gibt keinen objektiven Grund, warum Lehrer_innen anders als andere Arbeit­nehmer_innen in Österreich behandelt werden sollen. Die Differenzierung zwischen Landes- und Bundeslehrer_innen macht das System zusätzlich unnötig kompliziert und intransparent.

Der Schritt, ein Jahresarbeitszeitmodell bzw. Jahresnormmodell für Lehrer_innen ein­zuführen, wäre eine erste Verbesserung. Daher findet auch die Forderungen aus dem Antrag 145/A („Damit Schulen den Einsatz der Lehrkräfte an die Standortbedingungen anpassen können, müssen die Schulleitungen in Zusammenarbeit mit den Dienststel­lenausschüssen der Personalvertretung autonom über den Einsatz der Lehrkräfte (und die Gruppengrößen) entscheiden können. Um die LehrerInnenarbeitszeit einerseits fle­xibel, über das Schuljahr jedoch vergleichbar zu gestalten, muss ein Jahresnormmodell eingeführt werden.“) unsere Unterstützung, wiewohl sie uns nicht weit genug geht. Hier wird lediglich erneut versucht, an einem Modell herumzuschrauben, das längst überholt ist.

Zeitgemäß und im Sinne einer modernen Organisationsstruktur wäre die Einführung ei­nes bundesweiten Rahmenkollektivvertrages für alle angestellten Mitarbeiter_innen an Schulen, der ein Jahresarbeitszeitmodell vorsieht und eine aktive Personalentwicklung am Schulstandort ermöglicht. Das wäre zudem ein wichtiger Schritt in Richtung um­fassende Personalautonomie.

Der Rahmenkollektivvertrag regelt Mindestlöhne und Grundgehälter, Arbeitszeitfragen im Rahmen eines Jahresarbeitszeitmodells sowie Kündigungsmöglichkeiten. Er gibt den Schulen Handlungsspielräume bei der finanziellen Honorierung von besonderen Leistungen, bei Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Schule, bei Fragen der Aufga­ben- und Arbeitszeitverteilung und anderen Aspekten der Personal- und Organisations­entwicklung.

 


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