Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 256

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um einen Rahmenkollektivvertrag“ zu schaffen – ja, aber die Regierung möchte nicht, die Regierung lehnt das ab. Daher geht dieser Antrag meiner Meinung nach vollkom­men in die falsche Richtung. (Abg. Wittmann: Das ist aber eine lange Rede!)

Was ist also zu tun? – Ich glaube, da muss die Opposition tätig werden: Wir haben die­sen Rahmenkollektivvertrag zu formulieren. Wir müssen da tätig werden, wir müssen der Regierung diese Arbeit abnehmen. Wenn man das so formuliert, dann kommt ja un­ter dem Strich nichts heraus. Zweitens sagen Sie, dass gleichzeitig das derzeit beste­hende Lehrerdienstrecht abzuschaffen ist – einerseits einführen und das andere ab­schaffen, das wird so ohne Weiteres nicht gehen, da wird es Übergangsfristen brau­chen und so weiter.

Zusammenfassend: Es braucht da eine Diskussion, es braucht Vorschläge von der Op­position. Unser Vorschlag wäre: Nehmen wir diese Frage selbst in die Hand, erarbeiten wir ein Jahresarbeitszeitmodell, und legen wir der Regierung ein dementsprechendes Modell vor, an dem sie nicht vorbeikommt! Für diese Arbeit bietet sich die Freiheitliche Partei gerne an. (Beifall bei der FPÖ.)

21.17


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


21.17.47

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretär! Herr Bundesminister! Ja, ich muss mich leider zu später Stunde noch einmal zu Wort melden, weil man einiges nicht so im Raum stehen lassen kann. Lieber Kollege Pendl, lieber Otto, im Großen und Ganzen bist du ja sehr lustig, sehr amüsant und trägst zur Erheiterung immer sehr viel bei, aber manchmal bist du auch sehr ärgerlich.

Wenn man sich nämlich hier schulmeisterlich herstellt und einen Antrag – was dir ohne Weiteres zusteht – kritisiert, dann sollte man ihn verstanden haben, und so schwer ver­ständlich ist er nicht, ich traue dir also zu, dass du ihn verstanden hast, oder man sollte ihn zumindest gelesen haben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wenn du mir hier ausrichten lässt, es müsse irgendetwas zugeschickt werden und wie du herumgestikuliert hast, dann ist das eindeutig falsch (Zwischenrufe der Abgeordne­ten Heinzl und Mayer), dann hast du diesen Antrag nicht gelesen – und das ist ei­gentlich eines Sicherheitssprechers einer Regierungspartei unwürdig. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Aber ich erkläre dir den Antrag jetzt zu später Stunde gerne noch einmal, vielleicht ver­stehst du ihn jetzt:

„Von einer Disziplinaranzeige an die Dienstbehörde ist abzusehen, wenn nach Ansicht des Dienstvorgesetzten eine Belehrung oder Ermahnung ausreicht. Diese ist dem Be­amten nachweislich mitzuteilen.“ – Nichts Schlimmes. So weit haben wir uns, so weit ist es gut.

„Hat ein Beamter zu einer Belehrung oder Ermahnung eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, so ist diese der Belehrung oder der Ermahnung direkt anzuheften“, also an das Schriftstück, an die Belehrung. Dabei wird also nichts im Nachhinein zugeschickt oder so, und natürlich wird nach drei Jahren, wenn das abgelaufen ist, das Angeheftete mit der Belehrung auch wieder herausgenommen.

Ich weiß jetzt nicht, worüber du dich aufregst. Die Sache ist: Entweder ist man dafür, oder man will weiter in Bundesdienststellen parteipolitisch disziplinieren – dann will man das nicht, dann will man das ewig in dem Personalakt drinnen haben, weil man natürlich auch unangenehme Bundesbedienstete, mit denen man sich nicht lange auseinandersetzt, weil sie oft die falsche Farbe haben oder sonst etwas, disziplinieren will.

 


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