Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 50

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gibt es, glaube ich, gute Fortschritte für einen Teil der Wirtschaft, nämlich für die wich­tige Bauwirtschaft, die wir insbesondere in Zeiten wie diesen brauchen in diesem Land, damit wieder mehr Arbeitsplätze entstehen.

Warum sage ich das an dieser Stelle? Weil wir eine Änderung im Kraftfahrgesetz beschließen, die bedeutet, dass das zulässige Gesamtgewicht von Omnibussen mit zwei Achsen auf 19,5 Tonnen erhöht wird. Warum? – Unter anderem auch deswegen, weil diese Fahrzeuge sowohl sicherheitstechnisch als auch, was den Komfort betrifft, immer besser ausgestattet sind. Und wichtig eben für die Bauwirtschaft ist: Bei Kraft­fahr­zeugen mit Betonmischeraufbau beschließen wir eine Erhöhung des Gesamtge­wichtes von 32 auf 36 Tonnen.

Es wurde teilweise schon erwähnt. Die Argumente, die dafür sprechen, sind sehr ein­deutig; ich möchte sie ganz kurz ausführen: Die Versorgung der österreichischen Bauwirtschaft mit Transportbeton erfolgt im Wesentlichen durch diese Vierachs-Beton­mischfahrzeuge. Bis jetzt hatten wir eben 32 Tonnen als Gesamtgewichtlimit, und durch das hohe Eigengewicht des Fahrzeugs konnte also entsprechend nur ein relativ geringer Anteil dieses Gesamtgewichts als Nutzlast verwendet werden.

Diese Änderung – man muss auch noch dazu sagen, dass Transportbeton quasi just in time produziert wird, das heißt, sehr schnell vom Werk eben zur Baustelle transportiert werden muss – bedeutet, dass wir weniger Fahrten haben werden. Das heißt, durch diese Novellierung wird der Transport ökonomischer und ökologisch sinnvoller durch die entsprechende Reduzierung der Fahrten. Und auch die Straßenerhalter müssen sich keine Sorgen machen, denn es gibt eine Studie der TU Wien, die zeigt, dass die Abnutzung sehr überschaubar ist und dadurch keine wirklich höheren Kosten ent­stehen. Somit bleibt ein Vorteil für Unternehmen, aber auch für die Umwelt.

Es wurde auch schon vom Kollegen Anton Heinzl, dem ich auch für seine Initiative diesbezüglich danke, sehr eindeutig dargestellt, was eine weitere Änderung im KFG betrifft, nämlich die Änderung bei den sogenannten lächerlichen und anstößigen Buch­staben-Zifferkombinationen auf Kennzeichen.

Das ist zu unterstützen, und ich bin auch sehr froh darüber, dass wir hier voraus­sichtlich einen einstimmigen Beschluss dazu haben werden, denn das, was ein absolutes No-Go ist, was es nicht geben darf in unserem Land, sind vor allem rechtsextreme Codes, die auf diesen Nummernschildern verwendet werden.

Mit dieser Änderung wird dem Einhalt geboten, und damit ist das eine sehr wichtige Geschichte, auch wenn manche gemeint haben, wir haben andere Probleme. Aber hier muss man dazu stehen. Das gehört geändert, und das ist gut so. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.47


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Hafenecker zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.47.10

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Ich konzentriere mich in meinem Redebeitrag auch auf die Neuregelung bei den Kennzeichen, und ich möchte eines vorausschicken: Es ist selbstverständlich wichtig, der Vergangenheit zu gedenken, die Lehren daraus zu ziehen und negative Entwicklungen im Bereich des Extremismus auf beiden Seiten zu unterbinden. Das ist ja laut den Gesprächen, die wir im Ausschuss geführt haben, auch der Beweggrund dafür gewesen, warum man 70 Jahre nach Kriegsende ein Zeichen setzen wollte und hier also die Nummernschilder thematisiert hat.

 


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