Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 58

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eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2, Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1191/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (660 d.B.)

in der 81. Sitzung des Nationalrates am 18. Juni 2015

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der Antrag 1191/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (660 d.B.), wird wie folgt geändert:

„In Ziffer 4 wird der Strichpunkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende lit. j eingefügt:

„j. Fahrzeugen von First Respondern im Einsatzfall;““

Begründung

„First Responder“ sind ausgebildete Sanitäter des Roten Kreuzes, die mit einem speziellen Notfallrucksack ausgerüstet sind. Wenn sich in unmittelbarer Nähe ihres Wohn- oder Arbeitsortes ein Notfall ereignet, werden sie von der Leitstelle gleichzeitig mit und zusätzlich zum organisierten Rettungsdienst alarmiert, machen sich zu Fuß oder mit ihrem privaten Fahrzeug auf den Weg und leisten Erste Hilfe. First Responder stellen somit eine wichtige und in vielen Gebieten Österreichs unverzichtbare Ein­richtung zum Wohl der Bevölkerung dar.

Bislang sieht § 20 Abs. 5 KFG nicht vor, dass First Responder (im Einsatzfall) Blaulicht verwenden dürfen, weshalb es für diese oft schwierig ist, rasch an einen Einsatzort zu gelangen.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.

 


11.11.38

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minis­ter! Hohes Haus! Vorneweg zum Kollegen Hafenecker: Angesichts der vielen Menschen, die dem NS-Regime vor 70 Jahren zum Opfer gefallen sind, finde ich hier in diesem Haus eine Diskussion darüber, ob man solch anrüchige Buchstaben- und Zahlenkombinationen verbieten soll, wirklich beschämend. Mehr möchte ich dazu gar nicht sagen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Zu Ihrem Antrag bezüglich Wechselkennzeichen möchte ich ausführen, dass gleich­lautende Anträge bezüglich Wechselkennzeichen für Autos und Motorräder, wie schon mehrfach erwähnt, des Öfteren hier eingebracht wurden und schon mehrfach diskutiert worden sind. Diese Diskussionen haben aber immer wieder ergeben, dass die der­zeitige Regelung ausreichend ist, nämlich die Regelung, dass innerhalb einer Ober­gruppe, wie zum Beispiel Krafträder, Kraftwagen, Anhänger Wechselkennzeichen verwendet werden können, aber bei Fahrzeugen, die unterschiedlichen Obergruppen zugeordnet sind, eben nicht.

In dem von Ihnen vorliegenden Antrag steht, dass 2014, im vorigen Jahr, in Österreich an die 470 000 Motorräder angemeldet waren und die meisten Besitzerinnen und Besitzer von Motorrädern nebenbei auch ein Auto angemeldet haben.

 


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