Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 201

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

mentfonds Manager-Gesetz, das Sparkassengesetz und das Sanierungs- und Abwick­lungsgesetz geändert werden (686 d.B.)

Begründung

Das deklarierte Ziel des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes ist es, die Finanzierung von Unternehmen zu erleichtern und zugleich die rechtlichen Rahmen­bedingungen zu klären, mit denen für Anleger_innen die Möglichkeit geschaffen wird, sich an der Finanzierung von Unternehmen zu beteiligen. Allerdings werden im AIFMG für Anleger_innen derzeit extrem hohe Hürden aufgestellt, um in die im AIFM-Gesetz geregelten Beteiligungsgesellschaften (§ 4B Abs. 8a und 8c) zu investieren. Unter anderem ist eine Mindestinvestitionssumme von 100.000 Euro pro Anleger_in und Fonds vorgesehen - bei verpflichtender umfassender Aufsicht des Fondsmanagers durch die Finanzmarktaufsicht. Die Investitionen dieser Fonds beginnen dort, wo die Möglichkeiten aus dem Alternativfinanzierungsgesetz enden, i.e. beim Kapitalbedarf nach der Gründungsphase, wo es um Finanzierungen im Millionenbereich und gleich­zeitig um Knowhow-Transfer für Etablierung, Expansion und Turnaround geht. Die genannte Privatanleger_innenbeschränkung im AIFMG (Mindestinves­titions­sum­me) sollte daher entschärft und im ersten Schritt jedenfalls auf 30.000 Euro herabge­setzt werden.

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Finanzausschuss zuzuweisen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird dazu aufgefordert, die Privatanleger_innenbeschränkung auf 30.000 Euro herabzusetzen.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


15.03.26

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Bundesgesetz zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung ist, glaube ich, ein wichtiges Thema, um den Menschen die Sicherheit zu geben, ihr Erspartes auch wieder zurückzubekommen. Mit diesem Gesetz wird die Schaffung einer Sicherheitseinrichtung in Form einer Haftungs­gesellschaft beschlossen, die in der Wirtschaftskammer angesiedelt wird. Es geht darum, dass die Ansprüche einer schnelleren Bedeckung zugeführt werden, sollte solch ein Sicherungsfall eintreten, dass diese Bedeckungsansprüche aus Finanzmitteln der Banken abgesichert werden, dass ein einheitliches System geschaffen wird und damit das Vertrauen der Einleger und Einlegerinnen gestärkt wird.

Es ist bis heute so, dass eine Bedeckung der Haftungsansprüche bis zu 30 Tage dauern kann. Hier im Gesetz ist festgeschrieben, bis zum Jahr 2024 wird der Zeitraum für diese Bedeckung auf 7 Tage heruntergeschraubt. Das heißt, nach 7 Werktagen müssen die Haftungsansprüche abgegolten sein. Durch die Bedeckung der Ansprüche aus den Finanzmitteln der Banken entfällt die Bedeckung der Haftungsansprüche von 50 000 bis 100 000 € aus dem Bereich des Bundes.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite