Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 237

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Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 680 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Eßl, Preiner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Eßl, Preiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Ziffer 2 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür die Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

19.43.1728. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1181/A der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 3. Juli 1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975), geändert wird (766 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


19.43.48

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Beim vorliegenden Antrag des Kollegen Jannach geht es um eine Änderung des Forstgesetzes aus 1975. Hierbei soll präzisiert werden, dass jährlich am 1. September der Wildschadensbericht nicht, wie bisher üblich, auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht wird, sondern dem Nationalrat übermittelt werden muss.

Wir von der ÖVP begrüßen diese Maßnahme aus verschiedenen Gründen. Zum einen, weil damit ein Gesamtüberblick über die Wildschadensituation in unseren Wäldern gegeben wird; der Bericht setzt sich ja aus den einzelnen Wildschadensberichten der


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