Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung / Seite 12

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Hause anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird der neue Mandatar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich ersuche nun den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Gahr, um die Verlesung der Gelöbnisformel. – Bitte.

 


9.08.53

Schriftführer Hermann Gahr: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Repu­blik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller ande­ren Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

 


9.09.05

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Ich gelobe.

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich begrüße Sie sehr herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

09.09.26Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 6154/J bis 6203/J

Zurückziehungen: 6198/J, 6200/J und 6201/J

2. Anfragebeantwortungen: 4804/AB bis 4837/AB

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 53 betreffend „Bundesbesoldungsreform 2015“, überreicht vom Abgeord­neten Christian Lausch

Petition Nr. 54 betreffend „Stopp! Schluss mit der Megadeponie Marchfeldkogel“, über­reicht von der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/10 (III-190 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/11 (III-191 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite