Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 107

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leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unter­bringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden (792 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1296/A der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird (793 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet, somit gehen wir in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Strache. – Bitte.

 


12.48.47

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute soll ja mit Ver­fassungsmehrheit von SPÖ und ÖVP mit grüner Unterstützung ein Durchgriffsrecht – gegenüber den Ländern und Gemeinden – beschlossen werden, wobei man gegen alle parlamentarischen Usancen hier einen Beschluss herbeiführt.

Das ist kein guter Umgang, der hier gewählt wurde. Das ist ein Armutszeugnis für die Regierung und auch ein Symbol ihrer Hilflosigkeit auf der einen Seite, aber auch ihres Versagens auf der anderen Seite, denn anstatt sinnvolle und tragfähige Lösungen zu entwickeln, laden Sie die Last Ihres Scheiterns, Ihres Unvermögens, Ihres Amtsmiss­brauchs, Ihrer Gesetzesbrüche auf die Länder, Gemeinden und Bürger ab, und das ist einfach ... (Beifall bei der FPÖ.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Strache, Sie wissen, der Vorwurf des Amtsmissbrauchs und des Gesetzesbruchs, das sind Vorwürfe strafrechtlicher Art, das kann ich nicht durch­gehen lassen. Ich muss Ihnen dafür einen Ordnungsruf erteilen. Ich bitte Sie, sich et­was zu mäßigen. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)

*****

 


Abgeordneter Heinz-Christian Strache (fortsetzend): Sie wissen, dass wir eine Mi­nisteranklage vornehmen. Die freie Meinungsäußerung wird ja wohl hier noch zulässig sein und auch, so einen möglichen Missbrauch, den wir sehen, anzusprechen und zu diskutieren. Die Wertung haben, glaube ich, auch Sie, Herr Präsident, hier nicht vorzu­nehmen, das sage ich ganz offen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sehen hier Missbrauch gegeben und werden auch darüber diskutieren. Also da gibt es keine Diskussionsverbote, sonst würde ich wirklich, und zwar mehr als kritisch, fest­stellen müssen, dass man hier ein Meinungsdiktat erleben muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage daher, dass Missbrauch und Fehlentwicklungen in unterschiedlichen gesetzli­chen Bereichen gegeben sind, sonst würde die Europäische Union jetzt nicht Öster­reich und andere Länder wegen Gesetzesbrüchen klagen. Das heißt, das alles liegt ja auf dem Tisch. Ich frage mich, wann umgekehrt einmal das Scheitern der EU-Institu­tionen und die dortigen Verfehlungen von österreichischer Seite eingeklagt werden. Das


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