22.20
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren heute den Bericht des Rechnungshofes, der unter anderem die Strukturreform der Bezirksgerichte, die 2012 vom Justizministerium begonnen wurde, behandelt.
Ziel war zum einen eine Verringerung der Anzahl der Bezirksgerichte, zum anderen sollten aber durch eine Mindestanzahl von vier Richterplanstellen pro Gerichtsstandort eine bessere Auslastung, eine Spezialisierung der Richter, ein besseres Service, höhere Qualität und auch mehr Sicherheit gewährleistet werden. In den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark wurde die Strukturreform schon umgesetzt und die Anzahl der Bezirksgerichte von 82 auf 56 reduziert.
Das Service wurde durch die teilweise abgeschlossene Errichtung von Servicecentern für die Bürger bereits erheblich verbessert. Diese Center sollen schon im Eingangsbereich als Anlaufstelle für einfach zu erledigende Anliegen wie Einsicht ins Grundbuch, Einsicht ins Firmenbuch, Mahnklagen und Terminvergaben dienen.
Höhere Qualität wiederum soll dadurch erreicht werden, dass die Richter durch Konzentration auf einige Fachbereiche eine entsprechende Expertise in ihrem Fachbereich aufbauen können.
Mehr Sicherheit gibt es durch den in größeren Einheiten möglichen Einbau von Sicherheitsschleusen, die leider immer notwendiger werden.
Der Rechnungshof lobt in seinem Bericht die Bemühungen, Einsparungen bei den Bezirksgerichten vorzunehmen, übt aber natürlich auch berechtigte Kritik. Künftig sollen neben der Mindestanzahl der Richterplanstellen noch andere Kriterien für weitere Reformen herangezogen werden. Genannt sind hier die Bevölkerungszahl im Gerichtssprengel, die Fläche pro Bezirksgericht und auch der Geschäftsanfall sowie die Anzahl der Erledigungen.
Ich bin ganz der Meinung unseres Herrn Justizministers, der meint, es dürfe im Zuge weiterer Umstrukturierungen zu keinem Kahlschlag bei den Bezirksgerichten kommen. Gerade die Bezirksgerichte als unterste Rechtsschutzebene erfüllen eine wichtige Aufgabe und sollen und müssen für die Bürgerinnen und Bürger leicht erreichbar sein. In diesem Zusammenhang sind meiner Ansicht nach Anhörungsrechte der Länder kein überkommenes föderales Instrument, sondern ein Beispiel für die Einbeziehung und Ermittlung lokaler Gegebenheiten, die natürlich auch ein wesentliches Kriterium darstellen.
Ich sehe im Zuge einer weiteren Umsetzung und Fortsetzung der Strukturreformen auch die Oppositionsparteien gefordert, bei größeren Vorhaben im Sinne der Bürgerinnen und Bürger die parteipolitische Brille abzusetzen und manche Gesetze, die eine qualifizierte Mehrheit erfordern, auf den Weg zu bringen, so wie es auch bei der Ausdehnung der Gerichtssprengel über Bezirksgrenzen hinaus geschehen ist. Gemeinsam konnten die Hürden eines Übergangsgesetzes aus 1920 überwunden werden. (Beifall bei der ÖVP.)
22.23
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.
22.23
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim Rechnungshofbericht über die Qualitätssicherung in Salzburger Krankenanstalten, in den ver-
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