Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 72

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vorlage vor, es hat sehr viele Diskussionen zu diesem Thema gegeben. Es ist ein wichtiger Bereich, vor allem für das Gewerbe. Für die kleineren Betriebe im Gewerbe gibt es einen Bedarf, für den Konsumenten ähnlich wie beim heute vorliegenden Elektro­technikgesetz Vorteile zu erreichen; darauf werden wir drängen, und zwar in einem sehr vernünftigen Zeitfenster.

Meine Damen und Herren! Erwähnt wurde und unterstreichen möchte ich auch die steuerliche Behandlung der Betriebe. Die Großkonzerne können sich die Rosinen herauspicken, und da ist international Chancengleichheit zwischen den Betrieben herzustellen.

Ein dritter Punkt, der noch nicht erwähnt worden ist, aber auch von großer Bedeutung ist, ist die Reform der Ausschreibungsbedingungen hier im Inland, in Österreich, insbesondere in der Bauwirtschaft, bei öffentlichen Aufträgen. Die Bestbieterregelung würde bedeutende Vorteile hinsichtlich der Qualität der Arbeit, für die Beschäftigten, für die Konsumenten bieten, und ich weiß, dass sehr viele in diesem Haus auch intensiv daran arbeiten, da eine Verbesserung und Neuregelung zu erreichen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.

 


13.12.33

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Das Elektrotechnikgesetz wurde jetzt ja schon ausführlich von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern behan­delt. Ein paar Anmerkungen noch dazu: Ich denke schon, dass künftig die Nutzer von nicht konformen Erzeugnissen besser geschützt werden, weil dadurch de facto eine entsprechende Normierung für sämtliche Mitgliedstaaten sichergestellt wird. Die Wirt­schaftsakteure wie die Hersteller, Importeure und Händler profitieren natürlich von den einheitlichen Marktbedingungen. Jene Unternehmen, die diese Vorschriften bei Ein­führung eines Produkts nicht berücksichtigen würden, hätten ja dadurch einen unlau­teren Vorteil zulasten jener Unternehmungen, die die Inverkehrbringungs­vor­schriften einhalten. Es geht also darum, Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Das bedeutet in weiterer Folge natürlich auch einen Vorteil für die Konsumentinnen und Konsumenten und deren Schutz.

Apropos Konsumentenschutz: Es gibt ja diesen Entschließungsantrag von Abgeord­netem Köchl – Abgeordneter Katzian ist schon darauf eingegangen –, der sich mit der finanziellen Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation auseinandersetzt. Aus unserer Sicht ist dieser Entschließungsantrag, der eingebracht wurde, abzulehnen, denn heute im Ministerrat wurde bereits verabschiedet, dass eine Unterstützung bis zu 2 Millionen € für den VKI sichergestellt wird, was nun im parlamentarischen Prozess seine Behandlung findet. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Letzte Rednerin in dieser Debatte ist Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


13.14.18

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abschließend darf ich die wesentlichen Punkte dieses Elektrotechnikgesetzes noch einmal zusammenfassen. Es geht im Wesentlichen um Verbesserungen, um eine Harmonisierung in der Marktüberwachung. Wem nützt das? – Das nützt den Produzenten, das nützt den Händlern, sie finden klare Rahmen­bedingungen vor. Dieses Gesetz sorgt auch für einen klaren Wettbewerb, und es nützt


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