Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 107

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Agrarausschuss, dass die Diskussion über das österreichische Gütesiegelgesetz über den Gesundheitsausschuss hier ins Plenum kommt und beschließen wir endlich dieses Gesetz!

Zum letzten Punkt – und damit möchte ich aufhören, aber niemanden abschrecken –: Wenn jetzt auf der Anuga die neue Novel Food Verordnung diskutiert wird, Herr Minis­ter, und den EU-Abgeordneten ...

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schlusssatz!

 


Abgeordneter Leopold Steinbichler (fortsetzend): ... und den EU-Abgeordneten – Frau Präsidentin, das ist schon der Schlusssatz – als Kostprobe Insekten, Larven und Boh­nen in Heuschreckensauce serviert werden, dann sage ich „Mahlzeit!“ und bitte darum, das zu verhindern. – Danke sehr. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Auer.)

15.12


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupp­rechter zu Wort. Herr Minister, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


15.12.50

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-
Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich darf ganz kurz zur Anfragebeantwortung in dieser Debatte Stellung nehmen.

Wir sehen auf der internationalen Ebene eine sehr starke Dynamik, Natur und ihre Leistungen zu bewerten und diese in politische Entscheidungen zu integrieren. Hinter diesem Trend steht der Gedanke, dass Natur oftmals kostenlos zur Verfügung gestellt und daher ausgebeutet wird.

Ein auf der internationalen Ebene bedeutender Schritt hin zu einer Bewertung von Öko­systemleistungen war der Auftrag der Umweltminister der G8-Staaten im Jahr 2007, den globalen wirtschaftlichen Nutzen der biologischen Vielfalt und die Kosten der Bio­diversitätsverluste aufgrund unterlassener Schutzmaßnahmen im Vergleich zu den Kos­ten eines wirkungsvollen Naturschutzes darzulegen.

Wie bereits in der schriftlichen Beantwortung ausführlich dargestellt, erfolgt in Öster­reich der Natur- und Artenschutz auf andere Art und Weise als jene in der Anfrage an­gesprochene nach US-amerikanischem Vorbild. In Österreich kommen, wie Sie wis­sen, ordnungsrechtliche Bestimmungen zum Schutz von Umwelt und Natur zur Anwen­dung, es wird nicht dem Markt überlassen, was schützenswert ist und was nicht.

Die US-amerikanische Vorgangsweise des Handels mit Naturschutzaktien, verbunden mit der Genehmigung von Projekten, bei denen die Natur beeinträchtigt wird, ist auf Österreich nicht übertragbar. Die österreichische Praxis von Genehmigungen, durch die öffentliche Interessen und der Schutz von Gemeingütern gewahrt werden, hat sich bewährt. Dieser hoheitliche Schutz der Natur ist zu wahren. Ich bekenne mich zu die­ser hoheitsrechtlichen Aufgabe.

Mein Ressort hat sich im Rahmen einer Studie mit dem Thema der Monetarisierung von Natur- und Ökosystemleistungen beschäftigt. Die Ergebnisse zeigen, dass bei ei­ner monetären Bewertung von Ökosystemleistungen die Gefahr besteht, dass der Wert der Natur nur unter dem Vermarktungsaspekt gesehen wird. Das ist aus meiner Sicht abzulehnen. Eine Monetarisierung darf keinesfalls dazu führen, dass eine Degradie­rung von Ökosystemen und ihren Leistungen durch Ausgleichsmechanismen bewusst in Kauf genommen wird.

Auch in Österreich haben sich einige Institutionen damit auseinandergesetzt, wie Natur bewertet werden könnte. Beispielsweise haben die Österreichischen Bundesforste ein Projekt beauftragt, mit dem die Naturleistungen, wie qualitativ hochwertiges Wasser zur


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