Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 117

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Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

15.50.15Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Ich nehme die Verhandlungen über die Tagesordnungs­punkte 2 und 3 wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.

 


15.50.36

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor allem aber: Liebe Landsleute aus dem steirischen Bezirk Bruck an der Mur! Herzlich willkommen hier im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall. – Bravoruf des Abg. Kogler.)

Die Frau Präsidentin hat es bereits gesagt, wir kommen zurück zu den Tagesord­nungspunkten 2 und 3, die unter einem verhandelt werden. Punkt 2: vulgo Generalver­gleich mit dem Freistaat Bayern; Punkt 3: das Abwicklungsregime für Banken.

Meine Damen und Herren! Wie wir wissen, hat uns die Hypo – ich fange hier nicht an mit irgendwelchen Schuldzuweisungen – zahlreiche Milliarden gekostet. Das können wir weder revidieren noch rückgängig machen. Heute und für die Zukunft muss im Zen­trum stehen eine seriöse und sachgerechte Abwicklung, die unsere Steuerzahler so wenig wie möglich belastet.

Die unzähligen Gerichtsverfahren zwischen Österreich und dem Freistaat Bayern, der Bayerischen Landesbank und der Hypo oder jetzt der HETA kosten sehr viel Zeit, Geld und Energie, drohen zu Gräbern von Zeit und Geld zu werden, wenn diese über viele Jahre geführt werden. Deswegen hat das, Sie kennen das alles, vorerst in eine Ab­sichtserklärung gemündet. Die Verhandlungen unseres Finanzministers sind, glaube ich, sehr, sehr hoch zu schätzen, weil auch diese viel Energie gekostet haben, nämlich mit der Zielsetzung, diese unendlichen Rechtsstreitigkeiten zu beenden.

Ein solcher einvernehmlicher Generalvergleich bietet die Chance – wir wissen, das steht ja bereits auf Papier geschrieben –, das Risiko für die Republik mit 1,23 Milliar­den tatsächlich zu begrenzen.

Aktuell, und das ist heute auch bereits diskutiert worden, lesen wir in den Medien, dass die Bayerische Landesbank ein Verfahren nicht wirklich beenden will. Dazu ist nur wichtig zu sagen, in aller Kürze aufgrund der Zeit, dass dies keine Auswirkungen auf das Risiko der Republik Österreich haben wird. Der Grund, warum dieses eine Verfah­ren weiter geführt werden soll, liegt in juristischen Detailthemen, da das Verfahren schon sehr weit fortgeschritten ist. Aber wie gesagt: keine Auswirkungen auf das Risiko der Re­publik Österreich. Ich glaube, das ist für uns hier in diesem Zusammenhang ganz wich­tig.

Der Generalvergleich wird aber auch von einer Maßnahme begleitet, die die Gläubiger am Misserfolg teilhaben lässt, um das so höflich auszudrücken. Die Gläubiger werden aber darüber abstimmen – eine entsprechende qualifizierte Mehrheit ist notwendig, al­so 66 Prozent –, ob sie diese Quote annehmen oder nicht.

In diesem Zusammenhang, auch ein intensiver Diskussionspunkt der letzten Tage und Wochen, ist es ganz wichtig zu erwähnen, dass auch die Finanzmarktaufsicht – wir ha­ben das mit dem Finanzministerium intensiv diskutiert – darauf hinweist, dass diese Gesetzesvorschläge, die hier am Tisch liegen, keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Unterlegungspflichten der Darlehen, die den Bundesländern gewährt werden, ha­ben werden. Eine ganz wichtige Klarstellung.

 


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