Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 252

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Zu guter Letzt noch das jugendpolitische Thema: Im Sinne der Attraktivierung geht es natürlich auch um die Leistbarkeit der Mobilität. Gerade junge Menschen, die noch in der Ausbildung sind, betrifft das sehr stark, weil die finanziellen Möglichkeiten nicht in dem Ausmaß gegeben sind. Mit dem Top-Jugendticket wurde eine Möglichkeit für Schü­lerinnen und Schüler und für Lehrlinge geschaffen, was aber immer noch aussteht, ist ein tarifliches Angebot auch für Studierende.

Herr Kollege Asdin El Habbassi und die Kollegin Abgeordnete Katharina Kucharowits ha­ben dazu bereits im April einen Entschließungsantrag eingebracht. Meine Bitte ist an Sie als Minister für den öffentlichen Verkehr, der natürlich auch immer wieder in Ge­sprächen mit den Verkehrsverbünden ist: Bitte setzen Sie sich auch dafür ein, dass es ein tarifliches Angebot für Studierende im Sinne der Leistbarkeit der Mobilität des öf­fentlichen Verkehrs gibt! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.59


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


22.00.02

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf als Letztredner zu diesem Tagesordnungs­punkt noch einmal die Fakten zusammenfassen.

Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass es mir leidtut, dass die grüne Fraktion und die NEOS hier nicht mitstimmen können oder wollen, weil ich der Meinung bin, dass sehr viele Inhalte, die auch Inhalte dieser Fraktionen sind, in diese Novelle mit einge­flossen sind.

Auch der Mitbewerber auf der Westbahn hat ja eine Presseaussendung gemacht, in der auch festgehalten wird, dass dieses Unternehmen mit diesem Gesetzentwurf grund­sätzlich zufrieden ist, und er hat eigentlich nur zwei Punkte angemerkt, wo seiner Mei­nung nach noch Änderungen vorzunehmen wären.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Insgesamt werden ja durch den neuen ÖBB-Rahmenplan 14,6 Milliarden € in den Jahren 2016 bis 2021 in die Schieneninfrastruktur investiert. Damit wird auch die Leistungsfähigkeit der Schiene für die Menschen und die beförderten Güter wesentlich erhöht.

Dieses Investitionsprogramm, das ja auch Teil des Regierungsübereinkommens ist, und die heute zu beschließende Novellierung des Eisenbahngesetzes werden im Inter­esse der Fahrgäste eine schrittweise Einführung des heute schon erwähnten integralen Taktfahrplanes ermöglichen. Damit zählt Österreich zu den ersten europäischen Län­dern, die das in einem Gesetz niedergeschrieben haben.

Für die Vertaktung der Verkehre in den Knotenbahnhöfen, wie dies nach der Leitstrate­gie schrittweise ermöglicht werden soll, ist das Eisenbahninfrastrukturunternehmen be­rechtigt, die dafür erforderliche Fahrwegkapazität festzulegen. Ich glaube, das ist ein we­sentlicher Punkt dieser Novelle.

Die Fahrwegkapazität ist unter angemessenen, nichtdiskriminierenden und transparen­ten Bedingungen zu vergeben.

Neu geregelt in dieser Novelle wird auch der Zugang zu den Serviceeinrichtungen – auch das ist ein wesentlicher Punkt. Es wurde nach nichtdiskriminierenden Lösungen gesucht, und mit diesem Gesetz wurden sie auch gefunden.

Meine Damen und Herren! Die Schienen-Control Kommission bekommt in Zukunft auch wesentliche neue Aufgaben. So kommt es etwa zu einer Ergänzung der Befugnis der Schienen-Control Kommission dahingehend, dass sie nicht nur die einzige nationale Regulierungsstelle ist, sondern auch ihre Bescheide selbst vollstrecken darf und dies­bezüglich Verwaltungsstrafkompetenz erhält.

 


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