Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 22

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beiterInnen, aber auch von Personen, die Lehraufträge jeweils für ein Semester erhal­ten. Das bedeutet für diese Personen sehr wenig Geld für sehr viel Arbeit. Gleichzeitig haben diese Personen auch die Hauptlast der Lehre und Forschung an den Universi­täten zu tragen. Meine Frage diesbezüglich ist ganz konkret:

Was die Leistungsvereinbarungen betrifft, nicht das Universitätsgesetz: Welche kon­kreten Maßnahmen haben Sie in den Verhandlungen jetzt gesetzt, um die Situation zu verbessern und diese vielen Personen aus der Prekarität herauszuholen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Rein­hold Mitterlehner: Ich sage Ihnen, auch wenn es Sie nicht freut: Das ist nicht vor­rangig eine Frage der Leistungsvereinbarungen, sondern eine Frage, die man haupt­sächlich im Rahmen des Universitätsgesetzes geregelt hat. Da geht es, weil es eine prekäre Herausforderung ist – Sie haben ja praktisch darauf hingewiesen, dass ich die Frage nicht genau beantwortet hätte –, natürlich um die personelle Konstellation und die Qualität, was das Betreuungsverhältnis anbelangt. In diesem Zusammenhang be­mühen wir uns, vor allem jüngeren Leuten in den Universitäten Karrieremöglichkeiten anzubieten. Einen Ansatz bietet da das sogenannte Tenure-Track-Modell. Das haben wir jetzt im Rahmen des Universitätsgesetzes entwickelt, und das wird dann auch im Zusammenhang mit dem Qualitätspaket Lehre unmittelbar die Verbindung zu den Leis­tungsvereinbarungen herstellen. Also im Endeffekt eine Kombination: Gesetz gibt Rah­men ab, Leistungsvereinbarung und auch Indikatoren. Ich habe es vorhin bei der ers­ten Frage – vielleicht haben Sie es mitverfolgt – schon angesprochen.

Das alles gibt die qualitative Verbesserung her oder soll sie hergeben.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Gamon.

 


Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Frau Präsidentin! Ich wür­de gerne auf das Thema Profilbildung eingehen, das Sie, Herr Minister, vorhin kurz an­geschnitten haben, weil es im Sinne der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zur Stei­gerung der Attraktivität der Unis auch für internationale Studierende auch als brauch­bares Instrument erkannt wurde. Deshalb würde ich gerne ganz konkret fragen: Inwie­fern tragen die Leistungsvereinbarungen zur individuellen Profilbildung der Hochschu­len bei?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Rein­hold Mitterlehner: Diese tragen dazu dadurch bei, dass man sich natürlich unter dem Effizienzgesichtspunkt überlegen muss: Was wird, was meinen Bereich betrifft, auch in anderen Universitäten oder Einrichtungen angeboten und brauche ich daher nicht mehr in so großem Ausmaß zu entwickeln oder anzubieten? Und die zweite Steuerungs­komponente wird der Entwicklungsplan der Universitäten sein. Ich kann im Sinne der Autonomie nicht jeder Universität nur das eigene Angebot überlassen, sondern muss das gesamtösterreichisch abstimmen. Das schlägt auch der Wissenschaftsrat vor. Des­wegen haben wir gerade den Entwicklungsplan in Diskussion. Und dieser Entwick­lungsplan wird die Profilbildung der heimischen Universitäten entsprechend unterstüt­zen. Ich glaube daher, dass wir da durchaus auch eine international vergleichbare Ent­wicklung unterstützen.

Ein Maßstab ist natürlich dann auch immer die internationale Vergleichbarkeit, die man hat, wenn es darum geht, das Profil entsprechend zu schärfen.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 9. Anfrage, das ist jene des Abge­ordneten Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


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