Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (823 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz geändert wird (854 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1192/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung eines Ausstiegs Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag ohne gleichzeitigen Austritt aus der Europäischen Union (855 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.
13.50
Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung will zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/70/EURATOM eine Änderung des Strahlenschutzgesetzes vornehmen, die darauf abzielt, ein nationales Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle zu erstellen und umzusetzen.
Wir Freiheitliche sind aus folgenden Gründen dagegen: Erstens: In Österreich fallen nur schwach- und mittelradioaktive Abfälle an, da die Brennelemente des einzigen Forschungsreaktors am Atominstitut der Technischen Universität Wien von den Lieferanten wieder zurückgenommen werden. (Abg. Plessl: Das stimmt!) Die anderen, zu 95 Prozent nur schwachradioaktiven Abfälle werden laut Strahlenschutzgesetz durch die Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH entsorgt. Sie sammelt und sortiert nämlich diese Abfälle, bereitet sie auf, konditioniert sie und sorgt für die längerfristige Zwischenlagerung in Seibersdorf.
Diese Arbeiten werden auch von den Abfallverursachern finanziert, die bei der Übergabe der Abfälle an die genannte NES ein Entgelt für die Aufbereitung und Zwischenlagerung dieser Abfälle leisten. Dazu kommt ein Versorgungsentgelt, das vom Bund zur Finanzierung der späteren Endlagerung verwendet werden darf. Eine Entscheidung über die spätere Endlagerung in Österreich ist bis dato noch nicht gefallen.
Die gegenständliche EURATOM-Richtlinie verlangt aber von Österreich, einen Aktionsplan umzusetzen, der unter anderem die Ausweisung eines Atomrestmülllagers vorsieht und als Umsetzungsfrist das Jahr 2030 nennt.
Besonders problematisch in diesem Zusammenhang ist, dass das Strahlenschutzgesetz neben der Errichtung eines nationalen Endlagers auch internationale Kooperationen der Abfallbehandlung und -entsorgung erlaubt. Österreich ist zudem Mitglied der Europäischen Endlager-Entwicklungsorganisation, kurz ERDO genannt, deren Hauptaugenmerk darin liegt, möglichst regionale Endlager für radioaktive Abfälle zu finden.
Das heißt aber auch, dass es dazu kommen kann, dass ein Staat Atommüll anderer Staaten lagern muss. Auf Österreich bezogen kann das bedeuten, dass Österreich Gefahr laufen würde, ohne selbst Atomkraftwerke zu betreiben, Atommüll anderer Länder lagern zu müssen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite