Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 95

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

13.49.405. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (823 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz geändert wird (854 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1192/A(E) der Abgeordneten Wer­ner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung eines Ausstiegs Ös­terreichs aus dem EURATOM-Vertrag ohne gleichzeitigen Austritt aus der Euro­päischen Union (855 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.

 


13.50.31

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung will zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/70/EURATOM eine Änderung des Strah­lenschutzgesetzes vornehmen, die darauf abzielt, ein nationales Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle zu erstellen und umzusetzen.

Wir Freiheitliche sind aus folgenden Gründen dagegen: Erstens: In Österreich fallen nur schwach- und mittelradioaktive Abfälle an, da die Brennelemente des einzigen For­schungsreaktors am Atominstitut der Technischen Universität Wien von den Lieferan­ten wieder zurückgenommen werden. (Abg. Plessl: Das stimmt!) Die anderen, zu 95 Pro­zent nur schwachradioaktiven Abfälle werden laut Strahlenschutzgesetz durch die Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH entsorgt. Sie sammelt und sortiert nämlich diese Abfälle, bereitet sie auf, konditioniert sie und sorgt für die längerfristige Zwi­schenlagerung in Seibersdorf.

Diese Arbeiten werden auch von den Abfallverursachern finanziert, die bei der Über­gabe der Abfälle an die genannte NES ein Entgelt für die Aufbereitung und Zwischen­lagerung dieser Abfälle leisten. Dazu kommt ein Versorgungsentgelt, das vom Bund zur Finanzierung der späteren Endlagerung verwendet werden darf. Eine Entscheidung über die spätere Endlagerung in Österreich ist bis dato noch nicht gefallen.

Die gegenständliche EURATOM-Richtlinie verlangt aber von Österreich, einen Aktions­plan umzusetzen, der unter anderem die Ausweisung eines Atomrestmülllagers vor­sieht und als Umsetzungsfrist das Jahr 2030 nennt.

Besonders problematisch in diesem Zusammenhang ist, dass das Strahlenschutzge­setz neben der Errichtung eines nationalen Endlagers auch internationale Koopera­tionen der Abfallbehandlung und -entsorgung erlaubt. Österreich ist zudem Mitglied der Europäischen Endlager-Entwicklungsorganisation, kurz ERDO genannt, deren Haupt­augenmerk darin liegt, möglichst regionale Endlager für radioaktive Abfälle zu finden.

Das heißt aber auch, dass es dazu kommen kann, dass ein Staat Atommüll anderer Staaten lagern muss. Auf Österreich bezogen kann das bedeuten, dass Österreich Ge­fahr laufen würde, ohne selbst Atomkraftwerke zu betreiben, Atommüll anderer Länder lagern zu müssen.

 


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