Deshalb wird das nationale Entsorgungsprogramm einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden. Im Zuge dieses Verfahrens hat jedermann im In- und im Ausland die Möglichkeit zur Stellungnahme. Für die weiteren Schritte im zukünftigen Prozess der Endlagersuche werden im nationalen Entsorgungsprogramm selbst die Maßnahmen festgelegt werden, die die effektive Öffentlichkeitsbeteiligung sicherstellen.
Da sich die Frage der Endlagerung von radioaktivem Abfall bekanntlich in fast allen Staaten stellt, und zwar unabhängig davon, ob es in diesen Staaten Kernkraftwerke gibt oder nicht, forciert Österreich in diesem Bereich die internationale Zusammenarbeit, wie es ja bereits jetzt im Strahlenschutzgesetz vorgesehen ist.
Selbstverständlich kann diese Zusammenarbeit nicht bedeuten, dass gegen den Willen der Betroffenen zusätzlich zum eigenen Abfall plötzlich auch noch der Atommüll aus anderen Staaten im eigenen Land endgelagert wird. Es geht vielmehr zunächst um eine gemeinsame Suche nach Lösungen, den Austausch von Informationen und das Nutzen von vorhandener Expertise.
Ob Österreich die Option eines gemeinsam mit anderen Staaten betriebenen Endlagers künftig verfolgen soll, ist im Rahmen der Erstellung des nationalen Entsorgungsprogramms zu diskutieren. Auf Basis dieser Ergebnisse kann dann die für Österreich beste Entscheidung getroffen werden.
Zum Antrag des Herrn Abgeordneten Neubauer, der uns leider schon verlassen hat, möchte ich feststellen, dass seitens der Rechtsdienste der Bundesregierung bereits hinreichend geklärt wurde, dass ein einseitiger Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag nicht möglich ist. Das diesbezügliche Gutachten wurde 2011 an die Umweltsprecher aller im Nationalrat vertretenen Parteien übermittelt. Die Rechtsdienste haben im Umweltausschuss am 5. Mai des Jahres ihre Auffassung bekräftigt.
Entsprechend der Entschließung des Nationalrates vom 21. Mai 2015 werden wir alle Möglichkeiten zur Einberufung einer EURATOM-Vertragsrevisionskonferenz mit dem Ziel eines Atomenergieausstiegs ausschöpfen. Die Voraussetzungen, den für eine Reform notwendigen Konsens zu erzielen, haben sich allerdings nicht verbessert. Das zeigt die Diskussion zur Energieunion, das zeigt die Diskussion zum Juncker-Paket und das zeigt die Diskussion zum Kernkraftwerk Hinkley Point C, bei dem übrigens der britische Steuerzahler die Rechnung bezahlen wird.
Österreich würde sich durch einen Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag auch kein Geld ersparen, da es kein eigenes EURATOM-Budget gibt. Wir werden jedenfalls in der Europäischen Union einschließlich EURATOM unsere Interessen weiterhin mit aller Kraft vertreten.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Neubauer, der uns, wie gesagt, leider schon verlassen hat: Sie haben festgestellt, dass es von meiner Seite keine Beantwortung zu Ihrer Anfrage gegeben hat. Hier darf ich feststellen: Die Anfrage ist mit 6. Oktober eingebracht worden, und die Frist zur Anfragebeantwortung endet am 6. Dezember. Genau deswegen haben Sie bis jetzt noch keine Beantwortung. Selbstverständlich werden wir Ihre Anfrage, Ihre neun Fragen, vollinhaltlich beantworten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Prinz: Gut ist, dass die Wahrheit immer zutage kommt!)
14.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.
14.44
Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Umweltminister! Herr Justizminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, zuerst einmal Danke für die Klarstellung zu den angeblich vorhandenen
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