Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 121

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den daher vorschlagen, dass auch die Laufzeit alternativ angepasst werden kann, um so nicht das Haushaltsbudget des Verbrauchers übergebührlich zu belasten. Das Aus­handeln einer Vereinbarung darüber im Einzelnen stellt sehr oft Beschweisschwierig­keiten im Nachhinein dar und soll daher gestrichen werden.

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte. (Abg. Jarolim steht vor der Regierungsbank und spricht mit Bundesminister Brandstetter.)

Sie können zum Rednerpult, Herr Abgeordneter. (Abg. Jarolim – auf dem Weg zum Rednerpult –: Zum Rednerpult, ja, gern!)

 


15.14.49

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es ist jetzt viermal erklärt worden, worum es in diesem Gesetz eigentlich geht. Im Gro­ßen und Ganzen, muss man dazu sagen, hätten wir uns dieses Gesetz überhaupt spa­ren können, weil wir – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – bereits davor ein Ver­braucherkreditgesetz hatten. Es geht im gegenständlichen Fall um ein Konsumenten­schutzgesetz, das sich auf Immobilienkredite bezieht.

Wir haben im Bereich des Verbraucherkreditgesetzes ein sehr umfassendes und sehr gutes Regelungssystem gehabt, das allerdings im Widerspruch mit der Richtlinie, die es umzusetzen gilt, steht. Daher machen wir jetzt neben diesem Verbraucherkreditge­setz auch dieses neue Gesetz. Wir haben also hier bedauerlicherweise gewisse Dis­krepanzen, weil die Richtlinien zum Beispiel jeweils unterschiedliche Fristenaspekte vor­schreiben.

Nichtsdestoweniger ist das Gesetz aus meiner Sicht sehr gelungen. Man muss halt jetzt in ein neues Gesetz hineinschauen, wenn man Informationen haben möchte: Was ist der Mindeststandard der Informationsverpflichtung, wenn ich einen derartigen Kredit aufnehme? Wie kann die Kreditwürdigkeit geprüft werden? – Wenn Kreditwürdigkeit nach den Standardkriterien nicht eintritt, ist es verboten, einen derartigen Kredit zu ge­währen. Das heißt, die Bank hat hier nicht die Möglichkeit, trotzdem einen Kredit ein­zuräumen.

Es gibt eine Bedenkzeit für den Verbraucher: Eine Frist von sieben Tagen ist hier ein­gesetzt worden. Optimal wäre es, wenn wir im gesamten Rechtsbestand der in Öster­reich bestehenden Normen schauen, dass wir so weit wie möglich gleiche Fristen ha­ben, weil es für den, der nicht unmittelbar immer mit Rechtsfragen und mit Fristen be­fasst ist, schwer ist, diese Vielzahl von Fristen auseinanderzuhalten. Aber es ist nun einmal so, auch das hat die Richtlinie vorgesehen.

Wir haben jetzt auch die Möglichkeit, dass eine vorzeitige Rückzahlung der Kredite möglich ist. Es gibt immer wieder das Thema: Es wird ein Kredit so vereinbart, dass er über fixe Zeiten zu gewissen Konditionen monatlich abzustatten ist, dass aber der ein­zelne Schuldner das sehr wohl auch früher zahlen könnte und dann die Zustimmung der Bank braucht. Im gegenständlichen Fall ist es nun so normiert, dass der Schuldner, der den Kredit aufgenommen hat, diesen vorzeitig zurückbezahlt. Das ist natürlich sehr positiv, und das ist sehr konsumentenfreundlich, ohne dass es irgendjemandem sonst schadet.

Ich denke daher, dass wir einen guten Schritt in die richtige Richtung gemacht haben. Es ist ein qualitätsvolles Gesetz, wenngleich es eben wieder eine gewisse Differenzie­rung zu bereits bestehenden Normen vorsieht. Aber ich gratuliere dem Herrn Bundes­minister und danke auch dem Ministerium für die wirklich hervorragende Arbeit. – Dan­ke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.17

 


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