Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 122

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Mag. As­lan. – Bitte.

 


15.17.53

Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschir­men zu Hause! Wir Grüne begrüßen die Stärkung der Konsumentenrechte bei der Kre­ditvergabe. Der große Schritt ist hier ja eigentlich bereits mit dem Darlehens- und Kre­ditrechts-Änderungsgesetz im Jahr 2010 erfolgt. Seither können sich die Konsumentin­nen und Konsumenten auf die Informations- und Rücktrittsrechte des Verbraucherkre­ditgesetzes berufen, wo ja schon bisher auch die Hypothekarkredite geregelt sind.

Ein nicht unwesentlicher Bereich wurde aber damals ausgespart, nämlich die Pfand­leihverträge. Jetzt gibt es natürlich immer wieder Pechphasen im Leben, wo alles schief­geht, wo man halt sehr viele verschiedene Ausgaben hat in der Familie, weil der Com­puter der Kinder kaputtgeht oder die Waschmaschine kaputtgegangen ist.

So geht es auch dem Herrn Mustermann – um das für Sie ein bisschen zu verbildli­chen –: Er braucht dringend Geld. Bei seiner Bank bekommt er keinen Kredit, weil er schon einen Kredit für seine Möbel laufen hat. Die Bank ermöglicht es ihm auch nicht, den Kreditrahmen zu erhöhen. Damit bekommt er also kein Geld. Ich meine, das Weih­nachtsgeld hätte ihn zumindest ein bisschen entlasten können, aber er braucht eben das Geld dringend und so rasch wie möglich.

Es bleibt dem Herrn Mustermann also nichts anderes übrig als die Pfandleihe. Mit der Pfandleihe kann er dann zu einem Pfandunternehmen gehen, wo er sein Auto oder sein Familienschmuckstück verpfänden kann. Erst dann, wenn er das Geld inklusive der Zinsen zurückzahlt, bekommt er die Pfandsache wieder zurück.

Das ist nicht nur für Herrn Mustermann, sondern tatsächlich für viele Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich problematisch, und ein Pfandkredit ist oft die einzige Möglichkeit, rasch, unbürokratisch und diskret beziehungsweise überhaupt einen Kredit zu bekommen.

Es hat natürlich auch einen anderen Vorteil: Man hat noch immer Eigentum an dem Familienschmuckstück; es kann so also ein Notverkauf verhindert werden.

Das Problem ist jedoch, dass zwar alle Konsumentinnen und Konsumenten im Rah­men des Verbraucherkreditgesetzes geschützt werden, dass dieses aber nicht für Men­schen gilt, die ein Pfand belehnen. Darum geht es einfach: dass die Konsumentinnen und Konsumenten in dem Bereich nicht schlechtergestellt werden sollen als die ande­ren, die unter das Verbraucherkreditgesetz fallen, denn genau in dem Bereich soll ih­nen kein Informationsrecht und auch kein Rücktrittsrecht gewährt werden.

Gerade im Bereich der Pfandleihe wären konsumentenschutzrechtliche Sonderbestim­mungen notwendig. Das hat auch eine Untersuchung der Arbeiterkammer vom Ap­ril 2015 gezeigt, in der festgestellt wurde, dass Pfandleihverträge sehr übereilt und sehr unüberlegt abgeschlossen werden, dass viele Pfandleihunternehmen die verzweifelte Lage der Menschen ausnützen und es deswegen auch zu viel schlechteren rechtlichen Rahmenbedingungen kommt.

Für Menschen, die sich gerade in einer verzweifelten Lage befinden, ist ein Pfandkredit oft die einzige Möglichkeit, sich einen Rahmen zu verschaffen, und gerade aus diesem Grund finde ich es wichtig, dass sie in diesem Bereich geschützt werden. Ich finde es wichtig, dass die Politik sich gerade auch für diese Menschen einsetzt.

Aus diesem Grund bringe ich heute folgenden Antrag ein:

 


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