wahrscheinlich bei der falschen Person. Vom Ministerium hieß es: Nein, das wird nicht unterstützt.
Jetzt ist die Frage, Sie haben noch eine letzte Chance … (Abg. Lopatka: Kollege Vavrik, Sie haben nie mit mir darüber geredet!) – Nein, ich habe mit dem EZA-Sprecher darüber gesprochen, mit Kollegen Huainigg, der als Nächster reden wird. Er hat die Gelegenheit, das abzustreiten, aber mir hat er gesagt, er müsse im Ministerium anrufen, und als Antwort kam: Njet. Vielleicht kann man das noch kurzfristig korrigieren; ich glaube, das wäre eine schöne Sache.
Der Antrag ist eigentlich harmlos, keine Zahlen, nur das, was Sie brauchen, Herr Bundesminister, damit dieser Plan ein bisschen aufgefettet wird und wir vielleicht in die Gänge kommen und einen ersten guten Schritt in diese Richtung machen. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS.)
18.31
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Vavrik eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christoph Vavrik, Tanja Windbüchler-Souschill, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7%-Ziels.
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (890 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Bundesfinanzrahmengesetze 2015 bis 2018 und 2016 bis 2019 sowie das Bundesfinanzgesetz 2015 geändert werden (819 d.B.) - TOP 6 - UG12
Österreich bekennt sich zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) der Vereinten Nationen, die im September 2015 durch die VN-Vollversammlung beschlossen wurden.
Der Rat der Europäischen Union hat sich am 26. Mai 2015 dem Ziel verpflichtet, eine ODA-Quote von 0,7 % des BNE zu erreichen. Österreich hat sich diesem Ziel ausdrücklich angeschlossen.
Die Regierung hat sich im Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt, die „Entwicklungszusammenarbeit als staatliche Gesamtverantwortung stärken“. Als eine konkrete Maßnahme hat sie die „Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7%-Ziels“ festgelegt.
Der vorliegende Stufenplan bis 2030, der vom BMeiA im Sommer 2015 vorgelegt wurde, definiert nur die numerische Steigerung der ODA-Ausgaben bis 2030. Für eine langfristige Planung ist im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitszielen ein erweiterter Stufenplan für die Entwicklungszusammenarbeit notwendig.
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