Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 553

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in Deutschland mit einer gültigen TÜV-Plakette versehen war, mit einer gültigen Zulas­sungsplakette und mit einer Nummerntafel – im Jahr 2015, in Zeiten der EU –, noch zur Einzelgenehmigung durch die Landesprüfstelle. Meiner Meinung nach ist da höchs­ter Handlungsbedarf gegeben. Da gibt es noch gewaltiges Einsparungspotenzial. (Bei­fall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Doppler und Gerhard Schmid.)

Die Autofahrer wurden heute bereits angesprochen. Ich glaube, dass auf dem Land sehr viele auf das Auto angewiesen sind. Sehr viele Arbeitnehmer brauchen ihr Auto, um an die Arbeitsstätte zu kommen, und auch sehr viele Familien. Kollege Hagen hat bereits angesprochen, dass die motorbezogene Versicherungssteuer in den letzten zehn Jahren um 40 Prozent erhöht wurde. Da gibt es aber mit der Zeitwert-Kasko ein ganz gewaltiges Einsparungspotenzial gegenüber zum Beispiel auch unseren deut­schen Nachbarn.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Momentan ist es Praxis, dass, wenn jemand ein fünf Jahre altes Kfz mit einem Listenpreis von 60 000 € erwirbt, es aber einen aktuellen Zeitwert-Kaufpreis von 19 000 € laut Eurotax-Liste hat, er die Prämie für 60 000 € be­zahlen muss. Deshalb gibt es da ein gewaltiges Einsparungspotenzial, weil er im Schadensfall von der Versicherung auch nur die 19 000 € ersetzt bekommt.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zeitwert als Grundlage der Prämienberechnung von Kaskoversicherungen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der fest­legt, dass als Grundlage für die Berechnung der Prämie von Kaskoversicherungen der Zeitwert gemäß Eurotax-Liste eines Fahrzeuges herangezogen werden muss.“

*****

Wir bitten um Zustimmung. (Beifall beim Team Stronach.)

15.19


Präsidentin Doris Bures: Der soeben referierte Entschließungsantrag ist ordnungsge­mäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zeitwert als Grund­lage der Prämienberechnung von Kaskoversicherungen“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 – BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.), UG 41 (Verkehr, Innovation und Technologie)

Derzeit ist die gängige Praxis in der Versicherungsbranche, dass beim Großteil der Kaskoversicherungen die Prämienzahlungen nach dem Neuwagenpreis (Listenpreis) des zu versichernden Fahrzeuges und nicht nach dessen Zeitwert laut Eurotax-Liste berechnet werden. Dies stellt insbesondere einen erheblichen Nachteil für Versiche­rungsnehmer eines Gebrauchtwagens dar.

 


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