Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 24

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

kann bei einem Weg, den man gehen will, auch über Modellregionen länger dauern, bis man zum gemeinsamen Ziel kommt – wie Sie gesagt haben: eine vielfältigere Vorgangsweise. Mir wäre nur wichtig, dass es zum Schluss eine Schule ist, die österreichweit eine gewisse Einheitlichkeit aufweist: an Gemeinsamkeit, an Förderung innerhalb der Schule, an Stärkung der Schulautonomie, aber auch an Ganztägigkeit.

Ich sehe die Erreichung der Bildungsziele sehr stark verbunden nicht nur mit der Frage der Gemeinsamkeit und der Schulautonomie, sondern auch damit, die Schüler nicht in zwei Gruppen zu trennen: jene, deren Eltern es sich leisten können, Nachhilfelehrer zu bezahlen, und jene, die das nicht haben. Das ausreichende Angebot an ganztägigen Schulen mit verschränktem Unterricht hat eine besonders große Bedeutung, neben der von Ihnen angesprochenen Schulautonomie.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann.

 


Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Bundeskanzler! Gestatten Sie mir, dass ich zunächst die Maturaklasse 8B des BRG Waidhofen an der Ybbs mit Mag. Reinhold Hinterplattner ganz herzlich hier im Hohen Haus begrüße und ihr alles Gute für die bevorstehende Matura wünsche! (Allgemeiner Beifall.)

Herr Bundeskanzler, meine Frage: Welche Erwartungen verknüpfen Sie generell mit der Einführung von Modellregionen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Ich sehe den Vorteil bei Modellregionen darin, das gute Beispiel zu setzen, das bei genauer Beobachtung und Evaluierung zeigen wird, dass eine Schule, die so aufgebaut ist, Kinder nicht in einem sehr frühen Alter zu trennen, in der Lage ist, mehr zu leisten, und sowohl im Bereich von Kreativitäts­förderung und Leistungsförderung als auch in gesellschaftspolitischer Hinsicht zeigen wird, dass darauf Rücksicht genommen wird, was bei Kindern an Unterschieden, an Voraussetzungen existiert.

Gerade soziale Nachteile, Benachteiligungen auszugleichen und auf der anderen Seite spezielle Fähigkeiten zu fördern, die weit über die Wissensvermittlung hinausgehen – eine Fähigkeitsförderung –, scheint mir, wenn es Modellregionen gibt, die das vorzeigen, das beste Beispiel zu sein, wie man sich in der Politik durchsetzen kann. Wie wir wissen, hat in diesem Haus ja nicht eine Partei die Mehrheit (Ruf bei der FPÖ: Auch zwei nicht!), die ausreichende absolute Mehrheit, um das durchzusetzen, wovon sie überzeugt ist, sondern es geht um gute Beispiele – und auch die Modellregionen sollen auf dem Weg dorthin überzeugend sein.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 5. Anfrage, jener des Abgeordneten Mag. Vavrik. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Guten Morgen, Herr Bundeskanzler! Herr Bundeskanzler, die Kommission hat am 24. November die sogenannte Flücht­lingsfazilität für die Türkei beschlossen. Ziel ist – ich zitiere –, „die Steigerung der Wirksamkeit und Komplementarität der Unterstützung für die Flüchtlinge und Aufnah­me­gemeinschaften in der Türkei“. Zu diesem Zweck werden der Türkei über den Zeitraum 2016/17 3 Milliarden € zur Verfügung gestellt, von denen 2,5 Milliarden von den Mitgliedstaaten einbezahlt werden müssen.

Die Staats- und Regierungschefs, also auch Sie, Herr Bundeskanzler, haben einige Tage später im Schlusskommuniqué ihrer Beratungen mit der Türkei diese Flücht­lingsfazilität noch einmal befürwortet und bestätigt. Artikel 9 des Beschlusses sieht vor, dass die Mitgliedstaaten der EU spätestens bis 21. Dezember – das ist in weniger als


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite